Hannover-Boss zieht Übernahme-Antrag zurück Revolution bei 50+1-Regel rückt näher
Eine Entscheidung über die Übernahme von Hannover 96 gab es zwar nicht, aber jetzt steht die umstrittene 50+1-Regel im deutschen Fußball generell auf dem Prüfstand.
Der deutsche Profifußball steht womöglich vor einschneidenden Veränderungen. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) musste am zwar keine Entscheidung darüber fällen, ob der langjährige Präsident Martin Kind auch die Mehrheit an dem Bundesligisten Hannover 96 übernehmen darf – der Hörgeräte-Unternehmer lässt seinen entsprechenden Antrag überraschend wieder ruhen.
50+1-Regel kommt auf den Prüstand
Stattdessen will das DFL-Präsidium jetzt aber eine Grundsatzdebatte über die 50+1-Regel und den Einstieg möglicher Investoren bei den Vereinen führen.
"Aus Sicht des DFL-Präsidiums erscheint es zweckmäßig, in den kommenden Monaten die Formulierung und Umsetzung der 50+1-Regel zu überprüfen und dabei zu erörtern, wie wichtige Prinzipien der gelebten Fußball-Kultur in Deutschland zukunftssicher verankert werden können und ob gleichzeitig neue Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen sind", hieß es in einer Erklärung der DFL.
Hannover 96 nannte diesen Beschluss "einen großen Schritt in die richtige Richtung". Gleichzeitig kündigte Martin Kind für Dienstag eine Pressekonferenz an.
Die 50+1-Regel gibt es nur im deutschen Profifußball. Sie begrenzt den Einfluss externer Investoren bei einem Club, weil Stammvereine nach einer Ausgliederung der Profi-Abteilungen weiter die Mehrheit der Stimmanteile in einer Kapitalgesellschaft besitzen müssen.
Kind löst Grundsatz-Debatte aus
Kind wollte davon eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wie sie bereits beim VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim gilt. Jetzt bewirkt sein Vorstoß allerdings, dass das 50+1-Konstrukt generell in Frage steht. Die DFL-Spitze befürchtet, dass diese Regelung vor einem ordentlichen Gericht kippen könnte.
Ein Kompromissvorschlag des Frankfurter Vorstands Axel Hellmann besagt bereits, die Vereine einerseits stärker für mögliche Investoren zu öffnen, andererseits aber auch klare und rechtsverbindliche Bedingungen für den Einstieg externer Geldgeber vorzugeben.
- - dpa
- - Nachrichtenagentur sid