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Heinz Müller legt im Rechtsstreit mit FSV Mainz 05 Revision ein


Klage um Arbeitsvertrag
Heinz Müller legt im Rechtsstreit mit Mainz 05 Revision ein

Von t-online, dpa, sid
Aktualisiert am 10.05.2016Lesedauer: 1 Min.
Ex-Profi Heinz Müller klagt gegen sein ehemaligen Verein Mainz 05.Vergrößern des BildesEx-Profi Heinz Müller klagt gegen sein ehemaligen Verein Mainz 05. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Torwart Heinz Müller und Bundesligist FSV Mainz 05 geht in die nächste Runde. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) gegenüber dem "kicker" bestätigte, legt der 37-jährige Ex-Profi Revision ein.

Müller hatte 2014 nach Ablauf eines Zweijahresvertrages auf eine "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis" geklagt.

Das Arbeitsgericht Mainz entschied daraufhin im März 2015, dass auch Fußballprofis arbeitsrechtlich wie normale Arbeitnehmer behandelt werden müssen und nicht ständig Zwei-, Drei- oder Vierjahresverträge erhalten dürfen. Das Landesarbeitsgericht als nächst höhere Instanz änderte dieses Urteil im Februar dieses Jahres wieder ab.

"Fall Müller" könnte Transfersystem auf den Kopf stellen

Der zuständigen Erfurter Behörde seien nun die Rechtsmittel durch Müllers Anwalt eingegangen, so der "kicker". Dies bedeute allerdings nicht, dass der Fall auch tatsächlich vor dem BAG verhandelt wird. Beide Parteien könnten sich noch immer außergerichtlich einigen.

Würde der Ex-Profi den Rechtsstreit gewinnen, könnte der "Fall Müller" das bisherige Transfersystem im Fußball zumindest mittelfristig komplett auf den Kopf stellen. Es wäre nicht mehr ausgeschlossen, dass Profis plötzlich "normale" Arbeitnehmer und befristete Verträge über mehr als zwei Jahre unzulässig wären.

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