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Einstweilige Verfügung gegen "Höhle der Löwen"-Produkt


Nach TV-Deal
Einstweilige Verfügung gegen "Höhle der Löwen"-Produkt

Von t-online, rix

11.11.2017Lesedauer: 2 Min.
Zwei Showkandidaten haben es geschafft, alle "Löwen" anzulocken.Vergrößern des BildesZwei Showkandidaten haben es geschafft, alle "Löwen" anzulocken. (Quelle: MG RTL D / Bernd-Michael Maurer)
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In der "Höhle der Löwen" hatten Dr. med. dent. Ismail Özkanli und sein Vater Hüsnü alle Investoren von ihrer Parodont-Creme überzeugt. Das Gel soll die Volkskrankheit Paradontitis heilen - doch genau mit diesem Versprechen darf die Zahncreme jetzt nicht mehr werben.

Ismail Özkanli und sein Vater Hüsnü haben eine Creme auf Basis von Schwarzkümmelöl kreiert, die dafür sorgt, dass sich das Zahnfleisch wieder an den Zahn heftet, quasi ein "Kleber für Parodontose". In Deutschland leiden etwa 20 Millionen Menschen unter Parodontitis.

Alle fünf Löwen waren von dem Produkt überzeugt. Ralf Dümmel und Carsten Maschmeyer konnten den Deal für sich gewinnen. 100.000 Euro investierte das Duo für 30 Prozent der Firmenanteile. Auch die Zuschauer waren begeistert. Nur zwei Tage nach der Ausstrahlung gingen 570.000 Tuben über die Ladentheke.

"Das kann so nicht sein"

Ein Apotheker aus Pforzheim hingegen stellte Parodont infrage, wie die "Gründerszene" berichtet. "Es sind in der Sendung so einige Aussagen gefallen, bei denen ich mir gesagt habe: Moment mal, das kann so nicht sein", so Christian Krause.

Denn wenn ein Mittel eine solche heilende Wirkung hat, braucht es in Deutschland eigentlich eine Medikamentenzulassung. Doch Ralf Dümmels Firma DS Produkte vertreibt Parodont als Kosmetikprodukt. "Sie dürfen bei Kosmetika keine pharmakologische Wirkung bewerben. Sie dürfen nicht sagen, es helfe gegen Krankheiten", so der Anwalt des Apothekers. Denn anders als Medikamente kann Kosmetik nur den Körper reinigen, parfümieren und schützen, aber nicht heilen.

"Kein hinreichender Nachweis"

Christian Kraus bekam recht. Das Hamburger Landgericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen das Marketing und untersagte die bisher genutzten Werbeversprechen. "Da kein hinreichender Nachweis existiert, handelt es sich um eine irreführende Werbeaussage", zitiert die "Gründerszene" die Verfügung des Gerichts.

Die Firma von Ralf Dümmel sieht das jedoch anders: "Es gibt weder gegen das Produkt, noch gegen Gebrauchsanleitung oder Verpackungen, oder werbliche Aussagen, gerichtliche Beanstandungen", sagte eine Sprecherin der Dümmel-Firma gegenüber "Gründerszene". Ihr Fazit: "Deshalb distanziert sich DS Produkte weder vom Produkt Parodont-Gel noch von Dr. Özkanli."

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