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Mietrecht: Das darf der Vermieter vorher fragen


Mieterwarndateien
Mietrecht: Das darf der Vermieter vorher fragen

t-online, dpa-tmn, dpa-tmn, mash

13.08.2010Lesedauer: 3 Min.
Was der Vermieter den Wohnungsbewerber fragen darfVergrößern des BildesWas der Vermieter den Wohnungsbewerber fragen darf (Quelle: imago/imago-images-bilder)
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Sie wollen am liebsten alles wissen: Immer mehr Vermieter spionieren aus Angst vor Mietnomaden ihre Mieter vor Vertragsabschluss aus. Oft werden sie bei Mieterwarndateien und Wirtschaftsdienste im Internet fündig. Doch dabei bewegen sich die Eigentümer teils in rechtlichen Grauzonen. Mieterschützer und Datenschutzbeauftragte warnen vor illegaler Datenübermittlung, falschen Informationen und trügerischer Sicherheit - und geben Mieter Tipps, wie sie gegen falsche Daten vorgehen können.

Der gläserne Mieter

"Die Fragen werden immer umfangreicher", sagt Sylvia Sonnemann vom Mieterverein Mieter helfen Mietern in Hamburg. Dabei seien nur die Solvenz, die Anzahl der Mieter sowie Haustiere relevant. Doch wie selbstverständlich werde eine Schufa-Selbstauskunft erbeten, ergänzt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Mieter muss die Selbstauskunft nicht herausgeben. Denn sie ist nur zu eigenen Informationen bestimmt. Sie enthält alle bei der Schufa gespeicherten Informationen, beispielsweise über Konten, Handyverträge, Kredite und Versandhandelseinkäufe. "Da wird man zum gläsernen Mieter", warnt Ropertz.

Einverständnis des Mieters notwendig

Korrekt handelt der Vermieter dagegen, wenn er mit Einverständnis des Mietinteressenten selbst bei der Schufa nachfragt. "Der Vermieter bekommt dann die B-Minus-Auskunft, die sich auf die für ihn relevanten Informationen beschränkt", erklärt Andreas Lehmann, Sprecher der Schufa Holding AG in Wiesbaden. "Name bekannt, es liegen keine Negativinformationen vor", sagt diese Vermieterauskunft in 90 Prozent der Fälle. Nur wenn Negatives vorliegt, erhalte der Vermieter mehr Informationen und dann auch nur über den ausstehenden Betrag, nicht etwa wem und wofür der Bewerber noch Geld schuldig ist.

Das Übermitteln von harten Negativeinträgen ist legitim. "Der Vermieter muss wissen, ob ich in der Lage bin, die Miete zu bezahlen", erläutert Daniel Holzapfel, Jurist bei der Berliner Datenschutzbehörde. Dazu gehören auch die Angaben einer erfolgten eidesstattlichen Versicherung oder eine Privatinsolvenz. Da die Zahl der zahlungsunwilligen und zahlungsunfähigen Bürger steige, sind solche Bonitätsabfragen nach Ansicht von Kai Warnecke von Haus und Grund in Berlin "der einzige Schutz gegen hohe Mietausfälle".

Jurist: "SolvenzCheck" geht zu weit

Der Eigentümerverband empfiehlt seinen Mitgliedern den "Haus & Grund SolvenzCheck". Dieser checkt die Einträge aller Schuldnerverzeichnisse der deutschen Amtsgerichte. Es wird geprüft, ob gegen den Mieter Einträge von Partnerunternehmen vorliegen. Dazu zählen gerichtliche Zahlungsurteile und vollstreckbare Mahnbescheide.

Dem Juristen Holzapfel geht dies zu weit. Seiner Meinung nach dürften nur solche Fälle weitergegeben werden, die eine Bagatellhöhe überschreiten und im konkreten Bezug zur Wohnungsanmietung stehen. "Wenn jemand eine Handyrechnung in Höhe von 200 Euro nicht bezahlt, heißt das noch lange nicht, dass er auch seine Miete schuldig bleibt." Ein Beschluss des Bundesdatenschutzbeauftragten besagt, dass Datenbanken nur Informationen zu offenen und titulierten Forderungen speichern und weitergeben sollen, die mehr als 1500 Euro betragen.

Bindend ist der Beschluss nicht. Einige Anbieter arbeiten freiwillig auf dieser Basis. "Bei uns sind nur eidesstattliche Versicherungen, titulierte Forderungen, die mindestens die Höhe von zwei Monatsmieten umfassen, und rechtskräftige Urteile eingetragen", versichert Marie Luise Erdell, Geschäftsführerin Internetplattform Imoda24. Es würden auch nur Informationen aus Titeln veröffentlicht, welche in Kopie vorliegen.

Deutsche Mieterdatenbank überprüft bisheriges Wohnviertel

Bei der Deutschen Mieterdatenbank in Bremen (demda) ist man weniger zimperlich. "Eingabe von Negativdaten möglich. Dafür erhalten Sie Gratis-Auskünfte!", heißt es auf der demda-Internetseite. Der "demda-Mietercheck" umfasst auch das Mietverhalten und die Wohnumfelddaten. Etwa, ob der Bewerber in einem ärmlichen Viertel wohnt und was das über ihn aussagt. "Nur Angaben, die nicht aus der Luft gegriffen sind", beteuert Geschäftsführer Matthias Weigler - rund ein Drittel würde stichprobenartig überprüft.

Datenerhebung oft fragwürdig

Das Problem sei, dass es in Deutschland viele Anbieter gibt, die mit der Hysterie um Mietnomaden und Messies arbeiten und Vermietern Schutz durch detaillierte Informationen zum Mietverhalten versprechen, sagt Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Doch schon die Datenerhebung sei oft fragwürdig, fügt Holznagel hinzu. Einige Anbieter würden Vermieter lediglich "auffordern", die Daten wahrheitsgemäß einzugeben - ohne dies zu kontrollieren.

Was Mieter tun können

Eine Datenbank, in der lediglich 200 Mieter eingetragen sind, sei kaum zuverlässig. Aber auch auf große Auskunfteien ist nicht immer Verlass. Die Stiftung Warentest hat jüngst sechs Unternehmen getestet. Ihr Urteil: "Falsche, veraltete und fehlende Daten sind an der Tagesordnung." So bekamen nur elf von 89 Testpersonen von der Schufa eine vollständig korrekte Auskunft. Mieter sollten sich daher bei den großen Wirtschaftsdiensten wie Schufa, Bürgel und Creditreform eine Selbstauskunft holen. Die ist einmal im Jahr kostenlos. Mieter, die bei "Mieterwarndateien" mit falschen Daten gespeichert sind, können sich an die Mietervereine oder die Verbraucherzentralen wenden.

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