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Klage gegen Porsche abgewiesen: Anleger kassiert Niederlage


Schlappe für Anleger
Weitere Klage gegen Porsche abgewiesen

Von t-online, dpa-afx
Aktualisiert am 30.07.2014Lesedauer: 2 Min.
Anleger fühlen sich bei dem Übernahmeversuch von VW durch die Porsche-Holding falsch informiert.Vergrößern des BildesAnleger fühlen sich bei dem Übernahmeversuch von VW durch die Porsche-Holding falsch informiert. (Quelle: Reuters-bilder)
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Im Dauerstreit um Falschinformationen im Übernahmekampf zwischen Porsche und Volkswagen hat ein Anleger vor Gericht eine Niederlage kassiert. Das Landgericht Braunschweig wies eine Klage gegen die Porsche-Dachgesellschaft PSE ab (Az.: 5 O 401/13).

In dem Verfahren hatte der Anleger rund 132.000 Euro Schadenersatz für Verluste an der Börse gefordert. Die Klage begründete er damit, dass Porsche bei seinem Übernahmeversuch von VW falsche beziehungsweise unvollständige Angaben gemacht habe. In Braunschweig laufen noch vier weitere, ähnlich gelagerte Klagen. Zwei Verfahren gewann die PSE bereits. Bei einem Fall (Az.: 5 O 2433/12) deutete sich eine Verlegung zu Kartellrechtsexperten nach Hannover an.

Börsenturbulenzen nach Übernahmeversuch

Hintergrund der Klagen sind die Börsenturbulenzen, die die Porsche-Holding PSE vor knapp sechs Jahren mit ihrem Griff nach der Macht im VW-Konzern ausgelöst hatte. PSE begleitete die Ausweitung ihrer Anteile am VW-Konzern damals mit Mitteilungen an Finanzwelt und Medien. Darin hieß es zunächst, sie wolle bei VW nicht die ganze Macht. Diese Beteuerungen waren im Herbst 2008 hinfällig. Der VW-Kurs schoss explosionsartig in die Höhe und Anleger verloren Geld mit Börsenwetten auf sinkende VW-Kurse.

Kläger fühlen sich falsch informiert

Die Kläger sehen sich nun rückblickend fehlinformiert und vermuten in den PSE-Mitteilungen Lügen oder zumindest Halbwahrheiten. Ihre Anwälte beklagen "Strategien der systematischen Markttäuschung". PSE weist diese Anschuldigungen als unhaltbar zurück.

Bei den Entscheidungen vor dem Landgericht Braunschweig geht es um Schadenersatz von insgesamt 1,4 Millionen Euro, den zwei einzelne Kläger fordern (Az.: 5 O 401/13 und 5 O 2433/12). Ein dritter Fall um rund 213 Millionen Euro Schadenersatz sollte ebenfalls am Mittwoch verhandelt werden, wurde aber kurzfristig gestoppt. Die Kläger hatten einen Befangenheitsantrag gegen Richter Stefan Puhle gestellt.

Hinter diesem Fall (Az.: 5 O 2068/12) steht die Merckle-Gruppe. Deren Gründer Adolf Merckle hatte sich mit Wetten auf VW-Kurse gründlich verspekuliert und sich 2010 das Leben genommen. Auslöser für diesen Schritt waren wohl die hohen Verluste aufgrund der Fehlspekulationen sowie die allgemeine wirtschaftliche Notlage seiner Firmen. Die Klage ruht nun bis zur Entscheidung über den Befangenheitsantrag.

Zwei Verfahren auf Dezember verschoben

Die zwei verbleibenden Verfahren aus dem Klagen-Quintett sind derweil auf Dezember verschoben worden. Der Grund: Der zugehörige Anwalt und Kapitalmarktrechtler Franz Braun hatte seine Mandate niedergelegt. Nun muss sich ein neuer Kollege in die zwei Aktenzeichen 5 O 2077/11 und 5 O 3086/11 einarbeiten. Sie drehen sich um Schadenersatz von rund 1,8 Milliarden Euro und 351 Millionen Euro.

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