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Verhalten am Zebrastreifen: So schnell kann es teuer werden!


Richtiges Verhalten am Fußgängerüberweg
Fehler am Zebrastreifen werden schnell gefährlich - und teuer

Von Auto-Medien-Portal, t-online, dpa-tmn
Aktualisiert am 01.09.2015Lesedauer: 2 Min.
Am Zebrastreifen ist besondere Vorsicht geboten.Vergrößern des BildesAm Zebrastreifen ist besondere Vorsicht geboten. (Quelle: imago-images-bilder)
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Dass Sie vor Zebrastreifen halten müssen, wenn diesen Fußgänger benutzen, ist sonnenklar. Was viele Autofahrer aber nicht wissen: Auch wenn sich noch kein Fußgänger auf dem Fußgängerüberweg befindet, muss gehalten werden. Sonst wird es richtig teuer.

Zebrastreifen: Fußgänger haben absoluten Vorrang

An Zebrastreifen haben Fußgänger absoluten Vorrang. Das gilt bereits, wenn ein Fußgänger auf dem Bürgersteig in Richtung des Zebrastreifens geht. Oder wenn es auch nur den Anschein hat, als würde der Fußgänger den Überweg benutzen wollen. Er braucht also nicht davor zu stehen und warten, erklärt der TÜV Rheinland.

Der Gesetzgeber will mit diesem Vorrang vor dem Kraftfahrzeug den "schwächeren“ Verkehrsteilnehmern beim Überqueren von Fahrbahnen sichern. Und das aus gutem Grund: Fast jeder fünfte Fußgängerunfall mit Personenschaden, der innerhalb geschlossener Ortschaften geschieht, passierte 2012 an einem Fußgängerüberweg.

Langsam dem Zebrastreifen nähern

Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer müssen sich - wenn sich Passanten dem Übergang nähern - in einer solchen Situation mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten. "Mäßige" Geschwindigkeit bedeutet: Sie müssen jederzeit bremsen können, um vor dem Zebrastreifen zum Stillstand zu kommen.

Ist allerdings weit und breit kein Fußgänger zu sehen, darf in erlaubtem Tempo weitergefahren werden.

Halte- und Überholverbot gilt

Die gestreifte Fahrbahnmarkierung ist gleichzeitig Hinweis für das Halteverbot auf dem Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor. Stockt der Verkehr, muss der Zebrastreifen freigehalten werden. Fahrzeuge dürfen also nicht auf den Überweg fahren, wenn absehbar ist, dass sie auf ihm warten müssen. Außerdem darf an dieser Stelle nicht überholt werden.

Anders ist das bei sogenannten "Querungshilfen", die sich meist auf dem Mittelstreifen von mehrspurigen Straßen befinden. Hier müssen Fußgänger warten, bis sich eine Lücke im fließenden Verkehr ergibt, um die Fahrbahn zu überqueren. Die Fahrzeuge haben hier Vorrang.

Fußgänger dürfen Recht nicht erzwingen

Allerdings dürfen Fußgänger sich ihr Recht nicht erzwingen: Sie dürfen auch den Überweg nicht achtlos betreten, sondern haben sich ebenfalls umsichtig und "situationsgerecht" zu verhalten. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle 2013. (AZ 14 U 14/13).

In dem Urteil führte dies dazu, dass die Richter einem Fußgänger, der laut Zeugenaussage mit dem Schirm gewunken hatte und dabei einfach über den Zebrastreifen losmarschiert war, eine Mitschuld an dem anschließenden Unfall gaben. Sie werteten sein achtloses Betreten als erhebliches Fehlverhalten: Dem Passanten wurde eine Unfallbeteiligung von 25 Prozent zugesprochen.

Achtung: An Zebrastreifen, die über Straßenbahnschienen führen, haben Fußgänger übrigens keinen Vorrang vor dem Schienenverkehr.

Fußgängerüberweg: Tatbestand und Strafe

Bei falschem Verhalten am Fußgängerüberweg kennen Straßenverkehrsordnung und Bußgeldkatalog kein Pardon. Anbei finden Sie eine Übersicht, welche Geldbußen Sie bei Nichtbeachtung zu erwarten haben.

Tatbestand Strafe Punkte
Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte. 80 € 1
Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten dadurch Andere. 100 € 1
Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser erkennbar benutzen wollte. 80 € 1
Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten dadurch Andere. 100 € 1
Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall. 120 € 1
Sie fuhren auf den Fußgängerüberweg, obwohl der Verkehr stockte. 5 €
Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug. 80 € 1
Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug, und gefährdeten dadurch Andere. 100 € 1
Sie überholten an den o.a. Fußgängerüberweg ein Fahrzeug. Es kam zum Unfall. 120 € 1
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