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Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich – der Unterschied


Was ist wirklich erlaubt?
Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich – das ist der Unterschied

t-online, mmh

Aktualisiert am 09.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Spielende Kinder auf der Straße: Eine Spielstraße ist Kindern und Fußgängern vorbehalten.Vergrößern des BildesSpielende Kinder auf der Straße: Eine Spielstraße ist Kindern und Fußgängern vorbehalten. (Quelle: ulkas/getty-images-bilder)
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Das blaue Schild mit dem spielenden Kind zeigt ganz klar eine Spielstraße an, oder? Falsch, es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem besondere Regeln gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Spielstraße und verkehrsberuhigtem Bereich?

Was oft als Spielstraße bezeichnet wird, ist eigentlich ein verkehrsberuhigter Bereich. Er wird mit einem blauen Verkehrszeichen gekennzeichnet, auf dem ein Erwachsener und ein Kind mit einem Ball spielen. Das gleiche Zeichen mit einem roten Strich durch markiert das Ende.

Am Beginn einer echten Spielstraße steht das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (Zeichen 250). Sie ist für Fahrzeuge gesperrt, ein Durchgangsverkehr ist also nicht erlaubt. Die Kombination mit einem Zusatzzeichen, auf dem ein Kind und ein Ball abgebildet sind, zeichnet eine Spielstraße aus. Die Schilderkombination mit dem Zusatzzeichen 1010-10, das Kinderspiele erlaubt, ist allerdings selten.

Verkehrsberuhigter Bereich: Welche Regeln hier gelten

Verkehrsberuhigte Zonen sollen das Unfallrisiko minimieren und räumen Fußgängern Vorrang ein. Spielende Kinder und Fußgänger dürfen die komplette Straße nutzen, Autofahrer und Radler müssen hier besondere Rücksicht nehmen. Grundsätzlich gilt hier rechts vor links. Welche Ausnahmen es von dieser Vorfahrtsregel gibt, erfahren Sie hier.

Außerdem gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich folgende Verkehrsregeln:

  • Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
  • Fußgänger und Autofahrer sind gleichberechtigt.
  • Autos müssen warten, wenn nötig anhalten.
  • Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig aufhalten.
  • Nur Schrittgeschwindigkeit – zwischen vier und sieben km/h – ist erlaubt, das gilt auch nachts.
  • Überholen ist verboten, man muss nicht damit rechnen, überholt zu werden.
  • Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, halten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen ist gestattet.
  • Der verkehrsberuhigte Bereich endet nicht genau an dem aufhebenden Schild, sondern erst an der Einmündung in eine andere Straße.

Spielstraße: Was Sie hier beachten müssen

Spielstraßen sind ganz Fußgängern und spielenden Kindern vorbehalten. Autos und Fahrräder dürfen hier nicht fahren, das gilt auch für Anlieger. Weil dadurch Wohnungen, die an der Straße liegen, schlecht erreichbar sind, gibt es nur wenige Spielstraßen in Deutschland.

In einigen Gemeinden gibt es allerdings temporäre Spielstraßen, in denen der Durchgangsverkehr nur zu festgelegten Zeiten verboten ist.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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