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Arbeitsplatz in den sozialen Medien: Bilder als Kündigungsgrund?


Urteil
Bilder von meinem Arbeitsplatz posten: Ist das erlaubt?

Von dpa
Aktualisiert am 07.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Pilot und Stewardess machen ein SelfieVergrößern des BildesFotos aus dem beruflichen Alltag in sozialen Netzwerken (Symbolbild): Wer Fotos und Videos von seiner Tätigkeit postet, sollte vorher abklären, ob das genehmigt ist. (Quelle: Vasyl Dolmatov)
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Manche Menschen teilen ihren Alltag in den sozialen Medien. Darunter auch Fotos vom Arbeitsplatz. Wer solche Bilder unbedacht postet, muss mit Folgen rechnen.

Wer ohne Erlaubnis Bilder vom eigenen Arbeitsplatz in sozialen Netzwerken postet, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen. Das zeigt ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (AZ: 4 Sa 34/21), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.

Im vorliegenden Fall hatte ein Frachtpilot eine Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber erhoben, nachdem dieser ihm gekündigt hatte. Der Pilot hatte Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder YouTube geteilt, obwohl es im Unternehmen unter anderem eine Geheimhaltungsverpflichtung sowie bestimmte Zustimmungserfordernisse gab.

Genehmigte Nebentätigkeit deckt Postings nicht ab

Zwar hatte der Pilot eine Nebentätigkeit unter dem Stichwort "Promotion, Modeln (Blogger)" beantragt und genehmigt bekommen. Er ging davon aus, dass seine Veröffentlichungen durch diese Genehmigung abgedeckt seien. Der Pilot teilte laut Urteil zum Beispiel Fotos aus dem Cockpit, von sich bei der Arbeit oder in Dienstuniform.

Das Landesarbeitsgericht aber sah einen wichtigen Grund für eine Kündigung. Dem Arbeitgeber stehe das Recht am eigenen Bild und Wort zu. Dieses Recht habe der Kläger durch die Postings verletzt. Zudem habe er gegen seine umfassende Verschwiegenheitspflicht verstoßen, da keine Erlaubnis für derartige Veröffentlichungen vorlag.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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