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Überstunden während Kurzarbeit – ist das erlaubt?


Arbeitsrecht
Sind Überstunden während der Kurzarbeit erlaubt?


Aktualisiert am 26.04.2022Lesedauer: 3 Min.
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Ein Angestellter blickt erschöpft auf sein Laptop: Erst wenn alle Überstunden abgebaut sind, dürfen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten.Vergrößern des Bildes
Ein Angestellter blickt erschöpft auf sein Laptop: Erst wenn alle Überstunden abgebaut sind, dürfen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten. (Quelle: Hinterhaus Productions/getty-images-bilder)

Brechen Aufträge weg, dürfen Unternehmen ihre Angestellten in Kurzarbeit schicken, um Jobs zu sichern. Überstunden scheinen dann logisch ausgeschlossen – aber was sagt das Gesetz dazu?

Überstunden und Kurzarbeit – das klingt nach einem Widerspruch in sich. Schließlich bedeutet Kurzarbeit, dass Arbeitnehmer Stunden reduzieren, damit Arbeitsplätze trotz schlechter Auftragslage erhalten bleiben.

Aber heißt das auch, dass Kurzarbeiter gar keine Überstunden machen dürfen? Wir erklären, was arbeitsrechtlich gilt, wann Ausnahmen möglich sind und wie die Bezahlung geregelt ist.

Was bedeutet Kurzarbeit überhaupt?

Unternehmen können ihre Angestellten regulär bis zu zwölf Monate in Kurzarbeit schicken. Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer reduziert wird. Dadurch bekommen sie auch ein geringeres Gehalt.

Einen Teil der Differenz zwischen dem Ursprungsgehalt und dem geringeren Gehalt übernimmt die Bundesagentur für Arbeit und bezahlt Kurzarbeitergeld (Kug). Voraussetzung ist, dass das Unternehmen sich durch Auftragseinbrüche in einer wirtschaftlichen Krise befindet, und die Kurzarbeit dazu dient, Arbeitsplätze zu erhalten.

Das Kug gleicht also den entstandenen Arbeitsausfall aus. Während der Corona-Pandemie wurden ganze Branchen von einer regelrechten Kurzarbeitswelle erfasst.

  • Kurzarbeit in der Corona-Krise: Was gilt jetzt für Arbeitnehmer?

Darf ich in Kurzarbeit Überstunden machen?

Ein Unternehmen kann Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen, wenn es aktuell mit weniger Aufträgen zu kämpfen hat. Wenn Mitarbeiter gleichzeitig Überstunden machen sollen, scheint es dem Unternehmen doch nicht so schlecht zu gehen. Um etwaigen Subventionsbetrug zu vermeiden, sind Überstunden bei Kurzarbeit daher grundsätzlich nicht erlaubt. Doch es gibt Ausnahmen.

Falls sehr dringende Aufträge eintreffen, dürfen Kurzarbeiter dafür auch Überstunden leisten. Allerdings muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er zunächst versucht hat, die Arbeit ohne Überstunden erledigen zu lassen. Beispiele für solche Ausnahmen sind dringende Reparaturaufträge oder einzelne Eilaufträge.

In jedem Fall sollte das Leisten von Überstunden während der Kurzarbeit die absolute Ausnahme bleiben. Sonst kann der Anspruch auf Kurzarbeit seitens des Unternehmens schnell angezweifelt werden. Kommen Überstunden gehäuft vor, verliert das Unternehmen möglicherweise den Anspruch auf Kurzarbeit und riskiert ein Strafverfahren wegen Leistungsmissbrauchs.

Was mache ich, wenn mein Chef trotz Kurzarbeit Überstunden verlangt?

In diesem Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Falls die Überstunden die Ausnahme sind – wegen eines dringenden Auftrags – ist das in Ordnung (siehe oben).

Kommen sie allerdings gehäuft vor und Ihr Arbeitgeber kann sie nicht durch einen Eilauftrag erklären, sollten Sie sich weigern, die Überstunden abzuleisten. Der Grund: Auch Sie machen sich strafbar. Bei einem Leistungsmissbrauch macht Ihr Chef sich wegen Betrugs schuldig – und Sie wegen Beihilfe zum Betrug.

Weisen Sie Ihren Chef auf diesen Straftatbestand hin. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Betriebsrat, eine Vertrauensperson im Unternehmen oder einen Arbeitsrechtsanwalt.

Wie werden Überstunden in Kurzarbeit bezahlt?

Falls es machbar ist, sollten Sie versuchen, Freizeitausgleich für geleistete Überstunden während der Kurzarbeit zu bekommen. Denn wenn die Überstunden bezahlt werden, sinkt gleichzeitig Ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Um welchen Betrag es sich genau handelt, ist sehr individuell. Die Höhe des Entgelts für die Überstunden berechnet sich grundsätzlich anhand Ihres Bruttogehaltes und der vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden. Lesen Sie hier, wie Sie den Ausgleich für Überstunden richtig berechnen.

Verfallen Überstunden, wenn ich in Kurzarbeit geschickt werde?

Überstunden verfallen nicht, weil Kurzarbeit angeordnet wird. Im Gegenteil. Bevor jemand Kurzarbeitergeld bekommen kann, muss das Arbeitszeitkonto ausgeglichen sein, Überstunden bezahlt oder mit Freizeit abgegolten sein.

Allerdings verfallen Überstunden grundsätzlich nach einer gewissen Zeit. Hier kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart ist. Die Fristen können dabei zwischen drei Monaten und drei Jahren liegen.

Kann der Betrieb Kurzarbeit erst beantragen, wenn alle Überstunden abgebaut sind?

Ein Betrieb kann Kurzarbeit beantragen, wenn die gesamtwirtschaftliche Situation das erfordert. Ob einzelne Mitarbeiter noch Überstunden auf ihren Zeitkonten haben, ist dafür irrelevant.

Richtig ist aber, dass für die Beschäftigten, die noch Überstunden abbauen, kein Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird. Das bekommen sie erst, wenn das Arbeitszeitkonto ausgeglichen ist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesarbeitsministerium
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