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Überstunden abbauen: Diese Regeln sollten Arbeitnehmer kennen


Arbeitsrecht
Darf mein Chef anordnen, wann ich Überstunden abfeiere?


Aktualisiert am 03.11.2022Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Müder Mann vor Monitor (Symbolbild): Der Chef darf den Arbeitnehmer zum Überstundenabbau früher nach Hause schicken.Vergrößern des Bildes
Müder Mann vor Monitor (Symbolbild): Der Chef darf den Arbeitnehmer zum Überstundenabbau früher nach Hause schicken. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Für Überstunden erhalten Sie entweder einen Freizeitausgleich oder Sie können sie sich auszahlen lassen. Das gilt es bei den zwei Optionen zu beachten.

Womöglich kennen Sie das: Alles ist dunkel, nur an Ihrem Arbeitsplatz brennt noch immer Licht. Sie sind mal wieder die letzte im Büro, Sie leisten Überstunden.

Grundsätzlich ist das kein Problem: Denn Sie können – und sollten – diese Überstunden auch abbauen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. t-online erklärt Ihnen, was genau – und welche Möglichkeiten zum Abbau der Mehrarbeit Sie haben.

Darf ich Überstunden abfeiern? Das sagt das Gesetz

Ja – und das müssen Sie sogar. Denn laut dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer nur maximal acht Stunden am Tag arbeiten. Nur in Ausnahmefällen dürfen sie bis zu zehn Stunden pro Tag arbeiten. Wichtig für Arbeitnehmer ist deshalb, die Überstunden abzubauen.

Zwar ist gesetzlich nicht geregelt, wie dies genau vonstatten geht. Aber in Tarif- oder Arbeitsverträgen findet sich meist eine entsprechende Regelung hierzu.

Oftmals dürfen Sie sich für die Überstunden eine bestimmte Zeit frei nehmen, in der Fachsprache heißt dies Freizeitausgleich. In bestimmten Fällen können Sie sich die Überstunden auch auszahlen lassen. In jedem Fall ist aber wichtig, dass Sie Ihren Chef frühzeitig darüber informieren, wenn Sie Überstunden angesammelt haben.

Kann ich selbst entscheiden, wann ich die Überstunden abfeiere?

Nein. Ihr Vorgesetzter kann entscheiden, wann Sie die Überstunden abfeiern können. Das heißt im Gegenzug: Er kann Ihnen theoretisch heute sagen, dass Sie morgen zu Hause bleiben und Ihre Überstunden abfeiern sollen.

Wenn Sie die Überstunden zu einer bestimmten Zeit nehmen möchten, sollten Sie sich deshalb mit Ihrem Chef zusammensetzen und ihn fragen, ob das möglich ist.

Wann darf ich Überstunden nicht abfeiern?

Grundsätzlich gilt: Sie haben erst einen Anspruch darauf, Überstunden abzubauen, wenn Ihr Chef davon weiß und es duldet, dass Sie überhaupt Überstunden angesammelt haben.

Das heißt im Gegenzug: Sie können nicht heimlich Überstunden ansammeln und Ihren Arbeitgeber vor vollendete Tatsachen stellen: In diesem Fall kann Ihr Chef Ihnen den Abbau der Mehrarbeit versagen.

Tipp: Notieren Sie immer, wenn Sie Überstunden geleistet haben, sofern es keine elektronische Zeiterfassung gibt. Informieren Sie zudem Ihren Arbeitgeber frühzeitig darüber, wenn Überstunden bei Ihnen angefallen sind. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, lassen Sie die Überstunden von Ihrem Chef abzeichnen.

Was passiert, wenn ich beim Überstundenabbau krank werde?

In diesem Fall haben Sie leider Pech gehabt. Anders als etwa wenn Sie im Urlaub krank werden, haben Sie beim Abbau von Überstunden keinen Anspruch darauf, die verlorenen Tage nachzuholen.

Auszahlen oder abfeiern: Was ist besser?

In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen ist festgeschrieben, dass Sie Überstunden abbauen können. Sollte das nicht möglich sein, können Sie sich die Überstunden auch auszahlen lassen.

Was jedoch besser ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Arbeitsexperten raten dazu, für die geleistete Mehrarbeit einen Freizeitausgleich wahrzunehmen. So können Sie sich wirklich erholen. Mehr zum Thema lesen Sie hier.

Hinzu kommt: Auf die Auszahlung von Überstunden fallen auch Steuern an. Denn es handelt sich um normalen Arbeitslohn. Sie sollten sich also gut überlegen, ob es Sinn ergibt, sich die Überstunden auszahlen zu lassen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • arbeitsvertrag.org
  • anwalt.org
  • arbeitsrechte.de
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