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Bürgergeld: So viel Schonvermögen dürfen Leistungsbezieher besitzen


Beim Bürgergeld
Schonvermögen von 100.000 Euro und mehr möglich

t-online, Andreas Lachmann

Aktualisiert am 07.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Wer clever ist, kann Vermögen besitzen und trotzdem Bürgergeld beziehen.Vergrößern des BildesWer die Regelungen kennt, kann Vermögen besitzen und trotzdem Bürgergeld beziehen. (Quelle: SARINYAPINNGAM/getty-images-bilder)
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Bürgergeld hat Hartz IV abgelöst. Seitdem dürfen Leistungsbezieher mehr Vermögen besitzen. Doch wer gewisse Dinge missachtet, kann viel Geld verlieren.

2023 hat das Bürgergeld Hartz IV abgelöst und mit ihm gibt es eine ganze Reihe neuer Regelungen. Besonders deutlich wird das beim Schonvermögen.

Im ersten Jahr gilt die sogenannte Karenzzeit. Die Regierung will mit dieser Maßnahme den Übergang ins Bürgergeld erleichtern und hat daher das Schonvermögen auf 40.000 Euro angehoben, plus 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Bei zwei Erwachsenen mit drei Kindern ist es also möglich, 100.000 Euro an Vermögen zu besitzen und trotzdem ungekürzt Bürgergeld zu beziehen.

Vorsicht nach der Karenzzeit

Wer sich nach der Karenzzeit im Leistungsbezug befindet, kann nach einem Jahr eventuell zu viel Vermögen besitzen. Alles über 15.000 Euro wird dann als verwertbares Vermögen angesehen und es kommt zur Leistungsminderung. Doch das muss nicht sein. Zuerst sollten Sie sich daher einen Überblick verschaffen, was zum Vermögen gehört.

Das gilt als Vermögen

  • Geld in bar oder auf Bankkonten
  • Sparbücher und Sparpläne
  • Geldanlageformen wie Aktien und Fonds
  • Immobilien und Grundbesitz
  • Sachvermögen wie Schmuck und Diamanten
  • Sonstige Besitztümer von Wert, die verkäuflich sind

Regelungen zum Vermögen

Neben dem Freibetrag gilt für Bürgergeldbezieher auch noch eine Angemessenheit, die immer dann greift, wenn Sie die Vermögenswerte selbst nutzen, wie etwa eine Eigentumswohnung oder das Auto. Die Grenzen sind hierbei genau einzuhalten, sonst machen Sie sich strafbar.

Grenzen beim Schonvermögen

  • Geldvermögen bis 15.000 Euro je Haushaltsmitglied
  • Selbst genutztes Auto bis 15.000 Euro
  • Einfamilienhaus bis 90 qm (1-2 Haushaltsmitglieder)
  • Einfamilienhaus bis 110 qm (3 Haushaltsmitglieder)
  • Einfamilienhaus bis 130 qm (4 Haushaltsmitglieder)
  • Eigentumswohnung bis 80 qm (1-2 Haushaltsmitglieder)
  • Eigentumswohnung bis 100 qm (3 Haushaltsmitglieder)
  • Eigentumswohnung bis 120 qm (4 Haushaltsmitglieder)
  • Grundstück bis 500 qm in der Stadt
  • Grundstück bis 800 qm auf dem Land

Sonderfall Altersvorsorge

Versicherungen, deren alleiniger Zweck die Altersvorsorge ist, werden beim Bürgergeld nicht als Vermögen angerechnet. Auch jene nicht, die staatlich geförderte sind, um die Rente aufzubessern. Achten Sie daher auf die richtigen Anlageformen fürs Alter.

Anrechnungsfreie Vermögensanlagen fürs Alter

  • Betriebsrente
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • Private Rentenversicherung
  • Lebensversicherungen die nur der Altersvorsorge dienen

Richtig planen beim Schonvermögen

Die Berechnung des Schonvermögens bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn danach Vermögen zufließt, wird es als Einkommen angerechnet. Wenn Sie also wissen, dass Sie zum Beispiel in drei Monaten eine Eigentumswohnung erben werden und selbst darin wohnen möchten, beenden Sie einfach vorher den Bürgergeldbezug. Nachdem die Wohnung ihnen gehört, können Sie erneut Bürgergeld beantragen.

Verwendete Quellen
  • arbeitsagentur.de: "Startseite" (Stand: 19.06.2023)
  • Eigene Recherche
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