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Bürgergeld für Rentner? Diese Regeln gelten


Staatliche Sozialleistung
Können Rentner Bürgergeld bekommen?

Von t-online, cho

Aktualisiert am 09.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Rentnerin öffnet einen Brief der Rentenversicherung (Symbolbild): Nicht jeder der rund 21 Millionen Rentner kann gut von den Bezügen leben.Vergrößern des BildesRentnerin öffnet einen Brief der Rentenversicherung (Symbolbild): Nicht jeder der rund 21 Millionen Rentner kann gut von den Bezügen leben. (Quelle: Felix Kästle/dpa-tmn)
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Reicht die Rente nicht zum Leben, haben Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Doch gilt der auch fürs Bürgergeld? Das sollten Rentner wissen.

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann, dem hilft unter Umständen das Bürgergeld. Die staatliche Sozialleistung soll das Existenzminimum sichern. Allerdings hat nicht jeder Anspruch darauf. Wir erklären, was für Rentner beim Bürgergeld gilt.

Bürgergeld und Rente: Habe ich Anspruch?

Ob Sie als Rentner Anspruch auf Bürgergeld haben, hängt von der Art Ihrer Rente ab, die Sie beziehen. Die reguläre gesetzliche Altersrente schließt den Anspruch auf Bürgergeld aus (§ 7 Sozialgesetzbuch II (SGB II)). Denn um Bürgergeld bekommen zu können, dürfen Sie die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente noch nicht überschritten haben.

Auch wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, bekommen Sie kein Bürgergeld. Denn eine weitere Voraussetzung für den Anspruch ist Ihre Erwerbsfähigkeit. Und die ist bei voller Erwerbsminderung entweder gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt gegeben. Mehr zum Unterschied zwischen der Rente bei voller und teilweiser Erwerbsminderung lesen Sie hier.

Es gibt aber auch Rentner, die Bürgergeld bekommen können. Dazu zählen Sie, wenn Sie eine Hinterbliebenenrente wie die Witwer- und Witwenrente oder Waisenrente beziehen. Auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schließt den Anspruch auf Bürgergeld nicht aus. Bedingung ist allerdings, dass Sie täglich noch mehr als drei Stunden arbeiten können.

Bürgergeld und Rente lassen sich auch kombinieren, wenn Sie eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Die Grundrente wird dabei nicht als Einkommen angerechnet, das Bürgergeld also nicht gekürzt. Auch bei Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz können Sie Bürgergeld erhalten.

Was sind Alternativen zum Bürgergeld für Rentner?

Bekommen Sie als Rentner kein Bürgergeld, weil Sie bereits reguläre Altersrente beziehen, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Das ist auch möglich, wenn Sie volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Mehr dazu, was Sie alles beantragen können, wenn die Rente nicht zum Leben reicht, lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • buerger-geld.org: "Bürgergeld und Rente – was ist zu beachten?"
  • bmas.de: "Fragen und Antworten zum Bürgergeld"
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