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Kündigung nach Arbeitsunfall: Das sollten Sie wissen


Arbeitsrecht
Arbeitsunfall und Kündigung: Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 08.02.2024Lesedauer: 2 Min.
1355145464Vergrößern des BildesNach einem Arbeitsunfall: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. (Quelle: bymuratdeniz/getty-images-bilder)
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Arbeitsunfälle sind oft mit langen Fehlzeiten und aufwändigen Eingliederungsmaßnahmen verbunden. Wann eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall möglich ist.

Bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit handelt es sich um Arbeitsunfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung und zum Teil auch die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für Heilbehandlungen, Verletztengeld und gegebenenfalls für die behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes und Umschulungen.

Dennoch ist ein Arbeitsunfall für den Arbeitgeber mit einigen Einschränkungen verbunden. Bevor Ihnen der Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall kündigt, muss er eine sorgfältige Interessenabwägung vornehmen.

Interessenabwägung vor einer Kündigung

Für den Arbeitnehmer ist eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall oft schwerwiegend. Der Arbeitgeber kann Ihnen jedoch kündigen, wenn er nicht erwarten kann, dass Sie in absehbarer Zeit an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Die Voraussetzungen für eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall sind strenger als für eine andere krankheitsbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber muss Ihr Interesse, das in einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht, und sein Interesse an dessen Beendigung sorgfältig gegeneinander abwägen. Dabei muss er berücksichtigen, dass Sie in seinem Dienst tätig waren, als sich der Unfall ereignet hat.

Sind Sie in Zeitarbeit beschäftigt, darf Ihnen die Zeitarbeitsfirma kündigen, wenn Sie einen Arbeitsunfall in einem Unternehmen erlitten haben, an das Sie verliehen wurden. Die Zeitarbeitsfirma muss vor der Kündigung prüfen, ob Sie anderweitig einsetzbar sind.

Kein Kündigungsschutz nach Arbeitsunfall

Einfacher ist eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall in Kleinbetrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Das gilt für Unternehmen, die nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Auch während der Probezeit greift der Kündigungsschutz nicht. Der Arbeitgeber kann Ihnen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, unabhängig davon, ob eine Krankschreibung aufgrund eines Arbeitsunfalls vorliegt.

Anders als bei einem Festvertrag ist in der Probezeit keine Interessenabwägung notwendig. Eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall durch den Arbeitnehmer ist leichter, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate besteht. Dabei ist es unerheblich, ob eine Probezeit vereinbart wurde.

Unwirksame Kündigung

Eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall ist unwirksam, wenn der Arbeitsunfall darauf zurückzuführen ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten hat. Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb keinem Kündigungsschutz unterliegt, weil er zum Beispiel unter die Kleinbetriebsregelung fällt.

Ebenso ist die Kündigung unwirksam, wenn sie treu- oder sittenwidrig ist. Das ist dann der Fall, wenn die Kündigung in einer für den Arbeitnehmer verletzenden Form ausgesprochen wurde oder wenn sie aufgrund einer persönlichen Abneigung des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer erfolgt ist. In diesen Fällen sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der die Kündigung prüft und Ihre Interessen vor Gericht vertritt.

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