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Was ist eine Abfindung? Einfach erklärt | Arbeitsrecht


Arbeitsrecht und Kündigung
Was ist eine Abfindung? Alles Wissenswerte auf einen Blick

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 08.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0309682675Vergrößern des BildesAbfindungsangebot des Arbeitgebers (Symbolbild): Prüfen Sie möglichst genau, ob die Höhe angemessen ist. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/imago)
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Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, kann er Ihnen eine Abfindung anbieten. Ein Anspruch besteht nicht. Was ist eine Abfindung? Und welche Höhe ist angemessen?

Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung des Arbeitgebers und dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes bei Kündigung. Damit Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Halten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung für nicht gerechtfertigt, haben Sie die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Stellt Ihr Arbeitgeber Sie nicht wieder ein, auch wenn das Gericht die Kündigung nicht anerkennt, zahlt er Ihnen eine Abfindung.

Kein Rechtsanspruch auf Abfindung

Bei einer Kündigung kann Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung anbieten, wenn Sie auf die Kündigungsschutzklage verzichten. Arbeitgeber bieten auch eine Abfindungszahlung an, wenn sie glauben, dass die vor dem Arbeitsgericht vorgebrachten Kündigungsgründe nicht ausreichen.

Erkennt das Gericht die Kündigung nicht an, zieht sich das Verfahren oft in die Länge. Durch die Zahlung einer Abfindung erlangt der Arbeitgeber Rechts- und Planungssicherheit. Achten Sie auf eine angemessene Höhe der Abfindung, auch wenn Sie als Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch haben.

Voraussetzungen für eine Abfindungszahlung

Bei einer Kündigung zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber unter verschiedenen Voraussetzungen eine Abfindung:

  • Abfindungsregelung im Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Sozialplan
  • Arbeitsverhältnis unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz, da der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate lang beschäftigt ist und das Unternehmen mehr als zehn Vollzeitbeschäftigte hat
  • Mitarbeiter stützen sich auf das Gewohnheitsrecht, da aus dem Unternehmen ausscheidende Mitarbeiter generell eine Abfindung erhalten
  • Betriebsbedingte Kündigung mit Hinweis auf dringende betriebliche Erfordernisse im Kündigungsschreiben
  • Kündigungsschreiben mit Angebot einer Abfindungszahlung bei Klageverzicht

Bei einer betriebsbedingten Kündigung, die aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Vermeidung einer Insolvenz erfolgt, ist nicht immer genügend Geld im Unternehmen vorhanden. Die Zahlung einer Abfindung ist oft nicht möglich.

Abfindung bei Kündigungsschutzklage

Wenn Sie Kündigungsschutzklage erheben und das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt, hat Ihr Arbeitgeber zwei Möglichkeiten. Entweder er beschäftigt Sie weiter und Sie erhalten keine Abfindung oder er lehnt Ihre Weiterbeschäftigung ab und zahlt Ihnen eine Abfindung.

Klagen Sie gegen eine Kündigung, ist der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet:

  • Abfindung laut Sozialplan
  • Abfindung als Nachteilsausgleich
  • Vertragliche Ansprüche bei leitenden Angestellten
  • Abfindung nach Kündigungsschutzgesetz

Angemessene Höhe einer Abfindung

Die Höhe einer angemessenen Abfindung ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Brutto-Monatslohn oder Brutto-Monatsgehalt
  • Bonuszahlungen des Arbeitgebers, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
  • Branche und Region

Auch die Chancen des Arbeitnehmers auf einen neuen Job und dessen Verhandlungsgeschick spielen eine Rolle. Als Faustregel gilt: der Arbeitgeber zahl pro Beschäftigungsjahr ein halbes bis volles Brutto-Monatsgehalt. Die Vereinbarung einer angemessenen Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ist üblich.

Abgaben auf eine Abfindung

Eine Abfindung unterliegt der Einkommenssteuer. Da es sich um eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers handelt, zahlen Sie als Arbeitnehmer keine Sozialabgaben. Sind Sie älter als 50 Jahre, erhöhen Sie Ihre Rentenansprüche, indem Sie einen Teil in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Möchten Sie früher in Rente gehen, sinken dadurch Ihre Rentenabschläge. Für den Ausgleich der Rentenminderung benötigen Sie eine Auskunft Ihrer Rentenversicherung.

Verwendete Quellen
  • personio.de: "Abfindung: So passt sie für beide Seiten"
  • finanztip.de: "So hoch kann Deine Abfindung sein"
  • klugo.de: "Was ist eine Abfindung und was müssen Arbeitnehmer beachten"
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