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Abmahnung: Wann ist sie wirksam? Regeln und Fristen einfach erklärt


Arbeitsrecht
Schritt vor der Kündigung: Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Von dpa
Aktualisiert am 14.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Post vom Arbeitgeber: Erhalten Arbeitnehmer eine Abmahnung, sollten sie umgehend handeln.Vergrößern des BildesPost vom Arbeitgeber: Erhalten Arbeitnehmer eine Abmahnung, sollten sie umgehend handeln. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Wer bei der Arbeit ständig zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung. Doch wann ist die Warnung wirksam?

Wenn ein Arbeitnehmer ein Fehlverhalten zeigt oder seine Vertragspflichten verletzt, kann der Arbeitgeber ihn abmahnen. Die Abmahnung ist eine Warnung und eine Vorstufe zur Kündigung – kommt es danach erneut zum selben Fehlverhalten des Arbeitnehmers, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Arbeitnehmer müssen aber auch Zeit zur Bewährung erhalten – wenigstens vier Wochen, schreibt die IHK Hamburg.

Was können Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung tun?

Gründe für eine Abmahnung gibt es viele: Alkohol am Arbeitsplatz, Diebstahl, wiederholte Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, unerlaubte Nebentätigkeiten. Lesen Sie hier, welche Gründe es noch gibt. Doch nicht immer ist der Fall eindeutig, etwa wenn die geleistete Arbeit nicht den Anforderungen entspricht.

Wer eine Abmahnung erhält, dem rät die Arbeitnehmerkammer Bremen, eine Gegendarstellung zu formulieren. "Auch bei einer berechtigten Abmahnung kann es sinnvoll sein, in einer schriftlichen Gegendarstellung klarzustellen, wie es zu dem Fehlverhalten kam." Das Schriftstück sollte man in die Personalakte aufnehmen lassen.

Zudem ist es ratsam, sich vorab kompetenten Rechtsrat einzuholen. Wenn es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, sollte man die Interessenvertreter zu Hilfe holen.

Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Grundsätzlich muss eine Abmahnung nicht schriftlich erfolgen. Wirksam aussprechen kann sie ein weisungsbefugter Vorgesetzter. Darauf macht der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) aufmerksam.

Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie präzise formuliert sein. Vorgesetzte müssen dabei im Detail das Fehlverhalten beschreiben und rügen. Zudem muss der Arbeitnehmer aufgefordert werden, sich künftig an die Pflichten im Vertrag zu halten.

Und zu guter Letzt muss der Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, falls sich das gerügte Verhalten wiederholt. Ohne diese Warnung handelt es sich um eine bloße Ermahnung. Diese kann keine Grundlage für eine spätere Kündigung bilden.

In der Regel muss eine Abmahnung zeitnah nach der Pflichtverletzung erfolgen. Als Faustregel nennt der VDAA eine Zeitspanne von 14 Tagen. Wird die Abmahnung später ausgesprochen, ist sie mitunter nicht mehr wirksam.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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