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Astrazeneca: Landgericht Mainz weist Klage wegen Corona-Impfschaden ab


Astrazeneca-Impfstoff
Gericht weist Klage wegen möglichem Corona-Impfschaden ab

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 21.08.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0259900479Vergrößern des BildesDer Impfstoff von Astrazeneca: Das Pharmaunternehmen muss keinen Schadenersatz zahlen. (Quelle: Blondet Eliot/ABACA/imago-images-bilder)
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Eine Frau klagt gegen Astrazeneca: Nach der Corona-Impfung habe sie Hörverlust erlitten. Die erste Klage auf Schadenersatz wurde jetzt abgewiesen.

Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin in dem Zivilprozess.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem "Fehlurteil". Die Klägerin von "einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen".

Zweifel, ob Hersteller ausreichend informiert hat

"Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt", sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.

Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war".

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen "Bärendienst" für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astranzeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.

Hörverlust nach Astrazeneca-Impfung

Die Frau hat sich im März 2021 mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen lassen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Daraufhin habe sie einen Hörverlust erlitten.

Schon kurz nach Impfung habe sie Symptome wie bei einem Schlaganfall verspürt, darunter Kribbeln in den Fingern und Taubheitsgefühl im Gesicht. Die Frau forderte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • rnd.de: "Corona-Impfschaden durch Astrazeneca? Gericht weist Klage ab"
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