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Baugenehmigung für den Balkon - Worauf Sie achten sollten


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Baugenehmigung für den Balkon: Worauf Sie achten sollten

ce (CF)

29.11.2011Lesedauer: 1 Min.
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Am Anfang der baulichen Erweiterung an der frischen Luft steht die Baugenehmigung für den Balkon. Viele Bauherren vergessen, dass ein solcher Anbau eine bauliche Veränderung darstellt. Entsprechend müssen Sie darauf achten, eine Bauanzeige oder einen Bauantrag zu stellen sowie die fachkundige Expertise eines Architekten oder eines Zimmermeisters einholen.

Baugenehmigung für den Balkon rechtzeitig angehen

Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam. Die städtischen Bauämter sind vielerorts überlastet, chronisch unterbesetzt oder gar beides. Dementsprechend sollten Sie Ihr Bauvorhaben möglichst frühzeitig angehen. Der Bauantrag muss durch einen Architekten, einen bauvorlageberechtigten Handwerksmeister oder auch einen entsprechend ausgebildeten Zimmermeister unterzeichnet sein. Beachten Sie, dass Sie eine detaillierte Baubeschreibung, eine Prüfstatik mit entsprechenden statischen Berechnungen, diverse Bauzeichnungen sowie einen amtlichen Lageplan einreichen müssen.

Vorgehen ist klar reglementiert

Am Anfang steht die exakte Planung des Vorhabens unter den behördlichen Anforderungen. Diese müssen Sie von einer autorisierten, entsprechend versierten Person oder von einem Architektenbüro durchführen lassen. Gleichzeitig erkundigen Sie sich bei der Stadtverwaltung oder dem angeschlossenen Bauamt nach etwaigen Einschränkungen und regionalen Besonderheiten: Zuweilen können die Anforderungen an bestimmte Bauvorhaben von Gemeinde zu Gemeinde und Bundesland zu Bundesland variieren. Im Anschluss daran erstellen Sie mit dem betrauten Handwerker oder Architekten eine Vorhabenbeschreibung, die zusammen mit einem konkreten Bauplan zur Überprüfung beim Bauamt eingereicht wird.

Bearbeitungszeit beachten

Sofern das Projekt der Bauordnung entspricht, steht einer Genehmigung in der Regel nichts im Wege. Einzig Geduld sollten Sie mitbringen, denn die Bearbeitungszeit kann sich, wie bereits ausgeführt, deutlich in die Länge ziehen. Beantragen Sie die Baugenehmigung für den Balkon also frühzeitig, sonst kann es sein, dass Sie Ihre Pläne verschieben müssen.

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