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Schnee auf dem Dach wird schnell zur Gefahr: Wann haften Hausbesitzer?


Schnee auf dem Dach wird schnell zur Gefahr

dpa-tmn, t-online, rw

Aktualisiert am 28.01.2022Lesedauer: 3 Min.
Schneelast auf Dach: Sie belastet die Hausstatik und gefährdet Passanten sowie parkende Autos. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesSchneelast auf Dach: Sie belastet die Hausstatik und gefährdet Passanten sowie parkende Autos. (Symbolfoto) (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)
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Klirrende Kälte und dicke Schneedecken auf Häuserdächern: Was zunächst schön aussieht, kann schnell lebensgefährlich werden. Die Verantwortung tragen der Hauseigentümer oder die Mieter. So sorgen Sie für Sicherheit.

Schneebedeckte Dächer sind im Winter nichts Außergewöhnliches. Aber: Bei lang anhaltender Kälte und starken Schneefällen sollten Hausbesitzer regelmäßig das Dach kontrollieren. Das gilt vor allem, aber nicht nur für Eigentümer in Regionen, in denen es eher selten und wenig schneit – und die weiße Pracht oft unterschätzt wird.

Liegt viel Schnee auf dem Dach und achten Hausbesitzer nicht auf Warnzeichen, können erhebliche Strafen drohen. Und zwar für den Fall, dass Dritte durch Dachlawinen oder herabfallende Eiszapfen zu Schaden kommen. Der Eigentümer ist hier für die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.

Hausbesitzer haften bei Unfällen

Diese Pflicht legt fest, dass der Hausbesitzer alle vorhersehbaren Gefahren für Dritte vermeiden beziehungsweise umgehend beseitigen muss, sobald sie eintreten. Dazu zählt auch, Passanten bei akuter Gefahr von abgehenden Dachlawinen rechtzeitig zu warnen. Zum Beispiel mit einem Warnschild auf dem Gehweg.

Darüber hinaus muss das Dach von Schnee und Eis befreit werden. Aus Sicherheitsgründen sollte eine solche Schneeräumung nur ein professioneller Dachdecker durchführen. Kommt ein Hausbesitzer seinen Pflichten nicht nach, muss er für die daraus entstandenen Schäden haften. Vor allem bei Unfällen mit Personenschaden kann das sehr teuer werden.

Ein Vermieter kann Teile seiner Verkehrssicherungspflichten allerdings auf die im betreffenden Gebäude lebenden Mieter übertragen. Entsprechende Regelungen sollten genau im Mietvertrag festgehalten werden. Dennoch: Kommen Mieter ihren Pflichten nicht nach, kann im Schadensfall der Vermieter mithaften. Der Grund: Er hat als Eigentümer weiterhin eine Kontrollpflicht.

Kritische Stellen schon vorbeugend sichern

An sicherheitsrelevanten Bereichen des Daches – etwa über Eingängen, frei zugänglichen Wegen oder Verkehrsflächen – sollten vorbeugend Schneefangsysteme montiert werden. Diese halten den Schnee auf dem Dach und minimieren die Gefahr abgehender Dachlawinen.

Die Installation derartiger Systeme ist oft sogar in den kommunalen Bauordnungen vorgeschrieben – vor allem im schneereichen Süden Deutschlands. Dächer mit einer Neigung von über 45 Grad müssen generell mit Schneefangsystemen ausgerüstet sein.

Welche Schneefangsysteme gibt es?

Im Handel sind verschiedene Systeme erhältlich: Schneefanggitter oder in Haken eingehängte Rundhölzer, die an der Dachkante angebracht werden, halten den Schnee auf dem Dach, wenn er ins Rutschen kommt. Damit das gar nicht erst passiert, sind vor allem in schneereichen Regionen auch sogenannte Schneestopper empfehlenswert.

Das sind Metallbügel, die in regelmäßigen Abständen auf dem Dach installiert werden. Schneestopper verhindern, dass der Schnee in Richtung Dachkante abrutscht, sodass die Traglast gleichmäßig auf das gesamte Dach verteilt bleibt. Wegen dieses Effekts helfen Schneestopper sogar beim Energiesparen, denn eine gleichmäßige Schneedecke isoliert sehr gut.

Ab welcher Menge wird's gefährlich?

Ob das Dach die Schneelast dauerhaft aushalten kann, hängt nicht allein von der Schneedicke auf dem Dach ab. Auch die Zusammensetzung der weißen Schicht ist wichtig. Darauf weist Horst Lenz, Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz in Mainz, hin. Besonders schwer ist sehr nasser, schon etwas angetauter Schnee. Zehn Zentimeter Nassschnee könnten bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen, Eis sogar 90 Kilogramm.

Die maximale Tragfähigkeit können Hausbesitzer im sogenannten Standsicherheitsnachweis ihres Daches nachlesen. Sind diese Unterlagen verloren gegangen, erteilt auch das örtliche Bauamt Auskünfte. Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, sollte das Dach geräumt werden. Lenz betont aber, wegen der Unfallgefahr solle man sich dafür beim professionellen Dachdecker oder der Feuerwehr Hilfe suchen.

Deutschland hat drei Schneelastzonen

Einen Hinweis auf die Traglast geben auch die Schneelastzonen, in die Deutschland eingeteilt ist. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je höher der Standort eines Gebäudes liegt, umso mehr schneit es normalerweise im Winter in der Region. Und umso höher sind die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Schneelast.

Aber überraschenderweise haben auch die Küstenregionen Mecklenburg-Vorpommerns den höchsten Gefährdungsgrad Zone 3. Ein Großteil des flachen Norddeutschlands liegt in der zweithöchsten Zone 2a, während einige Regionen Bayerns in Zone 1 liegen. Das liegt daran, dass es in der Vergangenheit im Norddeutschen Tiefland besonders schlimme Winterwitterungen gab und solche seltenen Fälle berücksichtigt werden müssen.

DasBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe(BBK) gibt online einen groben Deutschland-Überblick, die Schneelastzonen der einzelnen Landkreise kann man über die Seite desDeutschen Instituts für Bautechnikrecherchieren.

Im konkreten Fall sind beide Informationen jedoch nur bedingt etwas wert, denn man muss auch das Gewicht des Schnees kennen. Dieses lässt sich aber nicht einfach anhand der Schneehöhe bestimmen, es ist auch abhängig von der Schneeart.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
  • Eigene Recherche
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