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Biogasanlage - Geruchsbelästigungen darf es nicht geben


Geruchsbelästigung Biogasanlage?
Biogasanlage: Geruchsbelästigungen darf es nicht geben

nm (CF)

26.09.2011Lesedauer: 2 Min.
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Biogasanlagen sind bundesweit auf dem Vormarsch. Laut "Welt" stieg die Zahl der Betriebe unter anderem in Niedersachsen sprunghaft an. Von 2004 bis 2006 hat sich die Zahl der Biogasanlagen in dem Bundesland fast verdoppelt. Neben den Vorteilen, die die Aufbereitung von Gülle, Mist und pflanzlichen Abfällen mit sich bringt, ist jedoch auch eine Geruchsbelästigung zu vermeiden. Hier kommt es immer wieder zu Protesten und Auseinandersetzungen.

Funktion einer Biogasanlage

Das Potenzial, das Biogasanlagen bieten, ist enorm. Schon die Energie aus einem Kuhfladen reicht aus, um einen Kühlschrank drei Stunden lang zu betreiben. Analog entspricht diese Energie sechs Stunden Fahrradfahren. Dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) rentieren sich Biogasanlagen, und so nutzen Landwirte die Abfallprodukte ihrer Höfe, um durch die Stromerzeugung zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

In der Praxis ist dem Anlagen-Hersteller "Enbion" zufolge zwischen verschiedenen Systemen zu unterscheiden: Biogasanlagen, die nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) vergären und Anlagen für Bio-Abfälle aus Industrie und Gewerbe, bei denen das Biogas entsteht, indem die Abfälle gären. Dieser Prozess verläuft unter Luftabschluss, wodurch keinerlei Geruchsbelästigung entstehen soll.

Sind Biogasanlagen Geruchsbelästigung?

Nichtsdestotrotz wird ebendiese Geruchsbelästigung immer wieder von Anwohnern bemängelt. Das Problem tritt jedoch nur bei fehlerhaftem Betrieb auf. Ein Beispiel besteht im Überfüllen oder im Arbeiten mit unverträglichen Substraten, die den Gärprozess verschlechtern können. Ebenfalls entsteht eine Geruchsbelästigung, wenn die Möglichkeiten der Minderung von Emissionen nicht oder nur unvollständig genutzt oder die Biogasanlage schlecht geplant wurde. Auch das Fehlen einer so genannten Gas-Notfackel kann zu einer Geruchsbelästigung führen.

Lösungsansätze

Damit sowohl Anwohner als auch Betreiber einer Biogasanlage auf der sicheren Seite sind, hat das Bundesland Niedersachsen bereits erste Schritte unternommen. Neben zahlreichen Sicherheitsrichtlinien werden Landwirte, die eine Biogasanlage betreiben, speziell geschult. Die Qualifizierung zum Energiewirt ist nur ein erster Schritt, und seitens des Bundesumweltministeriums wird geplant, die Ausbildung verpflichtend zu gestalten.

Auch fällt die Geruchsbelästigung durch landwirtschaftliche Abfallprodukte erheblich schwächer aus, wenn Gülle als Düngemittel vorher in einer Biogasanlage genutzt wurde. Auch in puncto Umweltschutz bietet eine Biogasanlage Vorteile, denn das schädliche Methan aus der Gülle wird nicht mehr in die Atmosphäre geleitet, sondern zur Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt. Zuletzt entsteht hochwertiger Dünger, der chemische Düngemittel ersetzen kann.

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