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Mietrechts-Tipp: Für Pflanzen-Überwinterung im Hausflur Genehmigung holen


Mietrechts-Tipp
Pflanzen dürfen nicht immer im Hausflur überwintern

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 20.10.2022Lesedauer: 1 Min.
Mietshaus: Pflanzen im Treppenhaus sind zwar ein schöner Anblick, doch sie können auch den Fluchtweg versperren.Vergrößern des BildesPflanzen im Treppenhaus: Pflanzen im Treppenhaus sind zwar ein schöner Anblick, doch sie können auch den Fluchtweg versperren. (Quelle: Jens Kalaene/dpa)
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Wenn es auf dem Balkon oder dem Fensterbrett zu kalt wird, stellen Mieter ihre Pflanzen gerne in den Hausflur, um sie vor den eisigen Temperaturen im Winter zu schützen. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Ein kühles, helles Treppenhaus ist das ideale Winterquartier für Zitrusbäumchen, Oleander oder Fuchsien. Ohne Zustimmung des Vermieters oder Verwalters dürfen Mieter ihre nicht-winterharten Pflanzen jedoch weder auf Treppenabsätzen noch auf Fensterbänken platzieren.

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Der Vermieter ist nämlich verpflichtet, Flur und Treppen verkehrssicher zu halten. Er darf dafür auch die Nutzung der Gemeinschaftsflächen einschränken.


Auch wenn die Genehmigung vorliegt, dürfen die Pflanzgefäße jedoch nicht die Fluchtwege versperren. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung, wie breit ein Fluchtweg mindestens sein muss, gibt es nicht. Die Bauordnungen der Länder enthalten dazu unterschiedliche Brandschutzvorschriften.

Fürsorgepflicht auch auf Gemeinschaftsfläche

An schönen Pflanzen im Treppenhaus freuen sich dann auch die Mitbewohner. Verantwortlich ist allerdings der Besitzer. Er sollte sich so um seine Gewächse kümmern, dass sich keiner der Nachbarn gestört fühlt. Regelmäßiges, aber nicht übermäßiges Gießen oder auch das Entfernen trockener Blätter gehört damit zum Pflegeprogramm.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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