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Bei diesen Gartenarbeiten besteht kein Versicherungsschutz


Risiko auf eigene Gefahr
Bei diesen Gartenarbeiten besteht kein Versicherungsschutz

Von dpa
Aktualisiert am 05.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Baumschere stutzt Ast: Unter anderem greift der gesetzliche Unfallschutz beim Baumschnitt für die Nachbarschaft nicht.Vergrößern des BildesBaumschere stutzt Ast: Unter anderem greift der gesetzliche Unfallschutz beim Baumschnitt für die Nachbarschaft nicht. (Quelle: Jens-Ulrich Koch/dpa)
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Bei vielen Obstbäumen ist ab Mitte bis Ende November der Winterschnitt fällig. Doch beim Einsatz mit Leiter und scharfem Werkzeug ist das Unfallrisiko hoch. Was, wenn sich der Gartenbesitzer dabei verletzt?

Wer sich beim Baumschnitt im Garten verletzt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) hin. Deshalb sei die eigene Absicherung über eine private Unfallversicherung mit ausreichender Versicherungssumme wichtig. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit – also auch beim Baumschnitt – und im Beruf.

Winterschnitt von Obstbäumen birgt sehr hohes Unfallrisiko

Auch im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit durch einen Baumschnitt-Unfall reicht die gesetzliche Absicherung nicht aus. Wer sich dagegen versichern möchte, wird bei einer Risikolebensversicherung oder privaten Berufsunfähigkeitsversicherung fündig. Bei vielen Obstbäumen ist jetzt der Winterschnitt fällig. Das Unfallrisiko ist bei diesem Einsatz mit Leiter und scharfem Werkzeug sehr hoch.

Sägearbeiten in der Nachbarschaft deckt der gesetzliche Unfallschutz auch nicht ab. So scheiterte ein Mann mit seiner Klage vor dem Thüringer Landessozialgericht, der sich beim Zuschneiden von Brennholz für seine Nachbarin erhebliche Schnittverletzungen an der linken Hand zugezogen hatte (Az.: L 1 U 165/18).


Zwar könnten auch arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten außerhalb eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses unter dem Unfallversicherungsschutz stehen. Die Voraussetzungen dafür waren in diesem Fall aber nicht erfüllt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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