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Ein Übergabeprotokoll beim Wohnungs-Einzug schafft Klarheit


Einzug
Übergabeprotokoll: So vermeiden Sie Ärger

Von dpa-tmn
10.09.2012Lesedauer: 2 Min.
Ein Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug ist nicht verpflichtend aber sehr sinnvoll für beide Parteien.Vergrößern des BildesEin Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug ist nicht verpflichtend aber sehr sinnvoll für beide Parteien. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Müssen die beschädigten Kacheln im Bad ausgetauscht werden oder waren sie schon beim Einzug ramponiert? Und wer ist eigentlich Schuld an den Kratzern im Parkett? In der Vorfreude auf die neue Wohnung übersieht man manche Mängel vielleicht wohlwollend oder Schäden fallen sogar erst im Nachhinein bei genauerem Betrachten auf. Beim späteren Auszug gibt es daher nicht selten Streit zwischen Mieter und Vermieter. Ein Wohnungsübergabeprotoll kann helfen, Unmut zu vermeiden.

Keiner möchte unnötig viel Zeit mit scheinbar lästigen Formalitäten verbringen. Ein Protokoll bei der Wohnungsübergabe kann aber späteren Unstimmigkeiten vorbeugen und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Zwar besteht laut Mietrecht keine Verpflichtung für Vermieter und Mieter, ein Protokoll anzufertigen oder zu unterschreiben, ratsam ist es aber auf jeden Fall. Denn einem solchen Übergabeprotokoll kommt im Streitfall eine erhebliche Beweiswirkung zu.

Ein Übergabeprotokoll schafft Klarheit

Bei der Übergabe einer Mietwohnung ist es daher ratsam, den Zustand der Räume in einem Protokoll zu dokumentieren. Damit könnten spätere Streitigkeiten verhindert werden, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Mieter und Vermieter sollten das Protokoll vor der Schlüsselübergabe unterzeichnen. Beide erhalten dann ein Exemplar. Oft hat der Vermieter ein Standardformular für ein solches Protokoll, ein Musterprotokoll gibt es auch hier zum Download. Auch beim Auszug sollte erneut ein Übergabeprotokoll erstellt werden, das die Verfassung der Wohnung dokumentiert.

Das Protokoll sollte Wände, Fußböden, Decken und Einbauten in Bädern und Küchen berücksichtigen. Ebenso sollte festgehalten werden, ob die elektrischen Anlagen, Wasserhähne, Fenster und Türen sowie Heizkörper einwandfrei funktionieren. Fotos der Wohnung könnten das Protokoll ergänzen.

Weigert sich der Mieter oder der Vermieter ein Protokoll anzufertigen und zu unterschreiben, dann sollte der Zustand der Wohnung gegebenenfalls durch einen Sachverständigen dokumentiert werden. Sofern dies aus Kostengründen nicht verhältnismäßig erscheint, kann das auch ein unabhängiger Zeuge tun.

Zählerstände ablesen nicht vergessen

Um spätere Kosten für den neuen Mieter zu vermeiden, ist es auch wichtig, dass Mieter und Vermieter die Zählerstände für den Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung aufschreiben. Liest man die Stände gemeinsam ab, ist klar, dass beide dieselbe Information haben und eine spätere Nebenkostenabrechnung korrekt gestellt werden kann. Falls die Anzahl der übergebenen Schlüssel nicht schon im Mietvertrag dokumentiert ist, sollte diese ebenfalls bei der Übergabe protokolliert werden, empfiehlt der Verband.

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