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Streit um Haftpflicht: Krankenkassen kommen Hebammen entgegen


Hebammenstreit um Haftplicht
Krankenkassen zahlen höheren Ausgleich an Geburtshelferinnen

Von dpa, afp
Aktualisiert am 15.01.2016Lesedauer: 3 Min.
Hebammen: Die extrem gestiegenen Haftplichtbeiträge gefährdeten die Existenz von freiberuflichen Hebammen.Vergrößern des BildesDie extrem gestiegenen Haftplichtbeiträge gefährdeten die Existenz von freiberuflichen Hebammen. (Quelle: dpa-bilder)
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Es gibt einen Erfolg im Hebammenstreit: Die Krankenkassen zahlen freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe nun einen höheren Zuschuss zu den massiv verteuerten Haftpflichtversicherungen. Doch der Konflikt schwelt weiter.

Fehler bei der Geburtshilfe können sehr teuer werden, wenn geschädigte Mütter oder Kinder über Jahre versorgt werden müssen. Deshalb ist die Haftpflichtversicherung für Hebammen so teurer geworden, dass freiberufliche Geburtshelferinnen um ihre Existenz fürchteten.

Der Verband der Deutschen Versicherer berichtet: "Schäden mit über 100.000 Euro Leistungsumfang machen bei Hebammen mehr als 90 Prozent des gesamten Schadensvolumens aus." Und: "Unterläuft bei einer Geburt ein Fehler und das Kind ist schwer geschädigt, leistet der Versicherer im Durchschnitt heute 2,6 Millionen Euro." Von 2003 bis 2012 seien die Ausgaben für schwere Geburtsschäden um fast 80 Prozent gestiegen.

So stark sind die Versicherungsprämien gestiegen

Parallel dazu stieg die Berufshaftpflicht, zuletzt massiv. Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) lag dessen Gruppenhaftpflichtversicherung für Mitglieder 2010 bei 3689 Euro im Jahr. 2012 stieg sie auf 4242 Euro, 2014 auf 5091 Euro, 2015 auf 6274 Euro. Mitte 2016 soll die Versicherungsprämie weiter auf 6843 Euro steigen.

So viel Zuschuss bekommen die Hebammen

Ein Schiedsspruch vom September hat festgelegt, was die Krankenkassen seit Anfang des Jahres freiberuflichen Geburtshelferinnen bezahlen müssen. Die ersten betroffenen Hebammen bekamen jetzt je nach Versicherungshöhe zwischen 3270 Euro für ein halbes und 6540 Euro für ein ganzes Jahr überwiesen. Dies teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Berlin mit.

Um den Ausgleich zu bekommen, muss die Hebamme einen Antrag stellen und mindestens vier Geburtshilfen im Jahr nachweisen.

Es geht um Hebammen mit Geburtshilfe

Der höhere Ausgleich für die gestiegenen Haftpflichtprämien gilt für eine relativ geringe Anzahl freiberuflicher Hebammen mit Geburtshilfe. Laut GKV-Spitzenverband sind es rund 5300. Sie helfen vor allem bei Hausgeburten und Geburten in den deutschlandweit etwa 130 Geburtshäusern - ohne ärztliche Unterstützung. Die Zahl der freiberuflichen Hebammen insgesamt lag 2015 bei 18.000. Zum einem großen Teil machen sie Vor- und Nachbereitung der Geburt. Die Geburt selbst übernimmt in der Regel eine Klinik mit ärztlicher Betreuung.

Differenzen mit dem Hebammenverband

Zwei von drei Hebammenverbänden hatten den Schiedsspruch vom September akzeptiert.

Unklar ist die Situation noch für die rund 2300 Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes. Weil er die Entscheidung der Schiedsstelle für unzureichend hält, reichte er Klage dagegen ein. Aus Sicht des Verbandes gleicht der sogenannte Sicherstellungszuschlag die Versicherungsprämie nicht vollständig aus. Im besten Fall bleibe die Hebamme mindestens auf 1953 Euro pro Jahr sitzen.

Laut GKV-Spitzenverband will der Deutsche Hebammenverband die Unterlagen für die Gruppenhaftpflicht seiner Mitglieder nicht zur Verfügung stellen. Deshalb komme es zu Verzögerungen.

Zahl der freiberuflichen Hebammen gestiegen

Trotz dieses jahrelangen Streits ist die Zahl freiberuflicher Hebammen 2015 leicht gestiegen. Dies geht aus einer Statistik des GKV-Spitzenverbandes hervor. Waren es im Oktober 2014 noch 5018, lag die Zahl ein Jahr später bei 5121 und damit um rund zwei Prozent höher.

Der Deutsche Hebammenverband nannte die Zahlen widersprüchlich und nicht aussagekräftig. Man beobachte mit Sorge, dass immer mehr Frauen keine Hebamme mehr finden, sowohl für die Begleitung ihrer Geburten, aber auch für Vorsorge und Wochenbett. "Insbesondere die freiberufliche Geburtshilfe haben bereits viele Hebammen aufgegeben", so der Verband.

Die Berufsverbände hatten befürchtet, dass die Zahl freiberuflicher Geburtshelferinnen wegen der hohen Berufshaftpflichtprämien stark sinken könnte.

Streit um Qualitätskriterien für Hausgeburten

Ein weiterer offener Punkt zwischen beiden Seiten waren Qualitätskriterien für Hausgeburten. Je Hausgeburt bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei Tag rund 870 Euro, bei Nacht 1034 Euro. Bei einer Geburt im Geburtshaus liegen die Tarife am Tag bei gut 1460 Euro und in der Nacht bei gut 1600 Euro.

In Deutschland gibt es nach der Statistik etwa 130 Geburtshäuser, in denen Hebammen alternativ zur Klinik Geburtshilfe anbieten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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