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Todeskandidat in Arkansas hingerichtet


Nach dramatischem Tauziehen
Todeskandidat in Arkansas hingerichtet

Von dapd
Aktualisiert am 21.04.2017Lesedauer: 2 Min.
Ledell Lee wird von Beamten abgeführt.Vergrößern des BildesLedell Lee wird von Beamten abgeführt. (Quelle: Benjamin Krain/The Arkansas Democrat-Gazette/ap)
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Im US-Bundesstaat Arkansas ist zum ersten Mal seit 15 Jahren wieder einen Häftling hingerichtet worden. Der verurteilte Mörder Ledell Lee starb am späten Donnerstagabend im Gefängnis von Grady. Die Bunderegierung äußert "ernste Sorge" nach der Vollstreckung.

Der 51-Jährige war einer von insgesamt acht Häftlingen, die Arkansas ursprünglich vom Ostermontag an in einer Zeitspanne von nur elf Tagen mit der Giftspritze hinrichten wollte. Verschiedene Gerichtsentscheidungen hatten jedoch zu einer zumindest vorläufigen Blockade von sieben der Exekutionen geführt.

Auch Lees Hinrichtung war wiederholt ausgesetzt worden. Der gerichtliche Streit zog sich bis in die Nacht seiner Hinrichtung hin, die mehrere Male in letzter Minute hinausgeschoben wurde. Grund dafür war hauptsächlich die Hinrichtungsmethode.

Einstweilige Verfügung gegen Vecuronium

Eine Bezirksrichterin hatte am Mittwochabend eine einstweilige Verfügung gegen den Gebrauch von Vecuronium erlassen, einem von drei Mitteln, die Gefangenen bei der Hinrichtung eingespritzt werden. Die Richterin war einer Klage des Pharmahändlers McKesson gefolgt: Er hatte dem Bundesstaat vorgeworfen, beim Kauf vorgetäuscht zu haben, das Mittel zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen.

Das höchste Gericht des Staates hob das Verbot der niedrigeren Instanz dann aber nur wenige Stunden vor dem geplanten Exekutionstermin auf. Schließlich lehnte der Oberste Gerichtshof der USA eine Aussetzung der Vollstreckung ab und Lee wurde kurz vor Mitternacht hingerichtet. Er starb den Angaben zufolge zwölf Minuten nach Beginn der Exekution.

Schriftlicher Appell der Bundesregierung

Deutschland hat die umstrittene Hinrichtung Ledell Lee's kritisiert. "Wir sehen mit ernster Sorge die schwierigen Begleitumstände dieser Hinrichtung", sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes Martin Schäfer. Insbesondere die bis wenige Stunden vor der Hinrichtung andauernden Berufungsverfahren seien eine "große Belastung für alle Beteiligten gewesen".

Bereits im Vorfeld hatte Deutschland gemeinsam mit seinen Partnern in der Europäischen Union einen schriftlichen Appell an den Gouverneur von Arkansas gerichtet und "darum gebeten, dass die Strafen für die insgesamt acht zum Tode Verurteilten in Arkansas in eine andere Strafe umgewandelt" werden, sagte Schäfer weiter.

Deutschland setzt sich für Abschaffung der Todesstrafe ein

Zugleich betonte Schäfer, dass sich die Bundesregierung der "Schwere der zur Last gelegten Verbrechen bewusst" sei. "Die Opfer der Taten haben unser ungeteiltes Mitgefühl." Die Todesstrafe jedoch sei "eine unmenschliche und grausame Form der Bestrafung". Die Bundesregierung werde nicht nachlassen, sich weiter für Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.

Hinrichtungen, weil Haltbarkeit abläuft

Arkansas hatte nach der langen Hinrichtungspause so viele Exekutionen binnen kurzer Zeit angesetzt, weil Ende April die Haltbarkeit des Wirkstoffes Midazolam abläuft, der ebenfalls Teil des Giftcocktails ist. Die Verwendung dieser Substanz ist wegen Berichten über qualvolles Sterben bei Exekutionen höchst umstritten.

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