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Warum Puigdemonts Auslieferung an Spanien noch dauern kann


Kataloniens Ex-Premier stellt sich
Warum Puigdemonts Auslieferung noch dauern kann

dpa, dru

05.11.2017Lesedauer: 2 Min.
Der katalanische Ex-Regierungschef Carles Puigdemont.Vergrößern des BildesDer katalanische Ex-Regierungschef Carles Puigdemont. (Quelle: Manu Fernandez/AP/dpa-bilder)
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Sitzt der entmachtete katalanische Regionalpräsidenten Carles Puigdemont schon bald in Spanien im Gefängnis? Am Sonntag haben er und vier Ex-Mitglieder seiner Regierung sich der Justiz in Belgien gestellt. Für eine schnelle Auslieferung an Madrid gibt es jedoch einige Hürden.

Der abgesetzte katalanische Regierungschef Carles Puigdemont und vier seiner früheren Minister haben sich am Sonntagmorgen der belgischen Polizei gestellt. Die fünf Politiker seien vorläufig festgenommen worden, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Binnen 24 Stunden soll nun ein Ermittlungsrichter über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Staatsanwaltschaft rechnete nach eigenen Angaben damit, dass dies bereits am Abend geschieht. Der Richter könnte dann auf Inhaftierung oder auch Freilassung unter Auflagen entscheiden. Ein Überblick zum Verfahren:

Die Fristen

Nach den gültigen EU-Regeln hat die belgische Justiz nun 60 Tage Zeit, über die Auslieferung Puigdemonts zu entscheiden – lediglich in Ausnahmefällen kann die Frist um weitere 30 Tage verlängert werden. Entscheiden Richter die Überstellung Puigdemont, müsste dieser danach innerhalb von zehn Tagen an die spanischen Behörden übergeben werden. In Belgien sind die Fristen nach dem Gesetz allerdings kürzer. Inklusive Einspruchsfristen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur bis zu 45 Tage für das Verfahren vorgesehen.

Können die zuständigen belgischen Richter frei entscheiden?

Frei entscheiden ja, sie sind aber an das belgische Gesetz und europäische Regeln gebunden. Die EU-Staaten haben grundsätzlich vereinbart, Entscheidungen in Strafsachen gegenseitig anzuerkennen und Gesuchte unproblematisch auszuliefern. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich.

Wo gibt es Spielraum?

Bei Straftaten, die nicht in einer EU-Liste aufgeführt sind, kann die Übergabe von Gesuchten davon abhängig gemacht wird, ob die Handlungen, derentwegen der Europäische Haftbefehl ausgestellt wurde, auch eine Straftat nach belgischem Recht darstellen. Nicht auf der Liste und nicht 1:1 im belgischen Recht finden sich zum Beispiel die Puigdemont vorgeworfene "Rebellion" und "Auflehnung gegen die Staatsgewalt". Aufgeführt auf der Liste sind allerdings Betrug und Korruption, worunter die Puigdemont ebenfalls vorgeworfene "Unterschlagung öffentlicher Gelder" fallen könnte.

Sind noch andere Möglichkeiten denkbar?

Verweigern könnte die belgische Justiz die Überstellung auch dann, wenn sie wegen "der allgemeinen Haftbedingungen" in Spanien "eine echte Gefahr unmenschlicher und erniedrigender Behandlung der betreffenden Person" feststellen würde.

In den Vergangenheit hatten belgische Richter zum Beispiel die Überstellung einer mutmaßlichen Eta-Terroristin verweigert. Ihre Anwälte argumentierten damals, dass Spanien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits mehrfach wegen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt worden sei. Hintergrund dieser Urteile war der Umgang mit Foltervorwürfen von Eta-Inhaftierten.

Welche belgischen Gerichte werden mit dem Fall zu tun haben?

Über die Vollstreckung des Haftbefehls entscheidet ein belgisches Untersuchungsgericht (Chambre du conseil). Sollte Puigdemont gegen dessen Entscheidung Rechtsmittel einlegen, würde der Fall an die Berufungsinstanz (Chambre des mise en accusation) gehen. Danach bliebe in Belgien nur noch der Gang vor den Kassationshof, der das höchste ordentliche Gericht ist. Wenn auch dieser die Entscheidung bestätigen würde, wäre der Rechtsweg in Belgien ausgeschöpft. Wenn nicht, müsste die untere Instanz erneut entscheiden.

Ist eine politische Einflussnahme möglich?

Nein. In den EU-Hinweisen zum Ausstellen eines Europäischen Haftbefehls heißt es ganz klar: "Die Entscheidungen sollen allein von den Justizbehörden ohne Einbeziehung politischer Erwägungen getroffen werden."

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