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Versuchter Betrug: Querdenker Ballweg muss erneut vor Gericht


Versuchter Betrug in 9.450 Fällen
Querdenken-Gründer Ballweg muss erneut vor Gericht

Von afp, t-online, lex

26.01.2024Lesedauer: 1 Min.
Michael Ballweg 2021 auf einer Querdenken-Demonstration in Karlsruhe: Der 49-Jährige soll Spenden im Wert von 1,2 Millionen Euro erhalten haben.Vergrößern des BildesMichael Ballweg 2021 auf einer Querdenken-Demonstration in Karlsruhe: Der 49-Jährige soll Spenden im Wert von 1,2 Millionen Euro erhalten haben. (Quelle: Tim Carmele/imago-images-bilder)
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Der Gründer der Querdenken-Bewegung Michael Ballweg soll tausende Mitstreiter um ihr Geld betrogen haben. Dafür wird ihm nun der Prozess gemacht. In Haft muss er aber noch nicht.

Querdenken-Gründer Michael Ballweg muss wegen versuchten Betrugs vor Gericht. Das teilte das baden-württembergische Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft wirft Ballweg vor, unter falschen Vorgaben Spenden für seine Bewegung gesammelt zu haben.

Demnach sind auf Ballwegs Bankkonto Spendengelder im Wert von 1,2 Millionen für die von ihm gegründete Querdenker-Gruppe "Stuttgart 711" eingegangen. Allerdings, so die Anklage, habe er davon nur 844.000 Euro in die Aktivitäten der Gruppe gesteckt. Den Rest habe er für sich selbst behalten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: besonders schwerer versuchter Betrug in 9.450 Fällen.

Gericht: Ballweg darf auf freiem Fuß bleiben

Ballweg muss sich bereits wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Im Betrugsfall hatte das OLG im Oktober 2023 die Eröffnung eines Hauptverfahrens noch abgelehnt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht, hieß es damals. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Einspruch ein, das OLG revidierte nun seine Entscheidung. Ballweg wird der Prozess gemacht.

Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft mit ihrem Einspruch nur in Teilen Erfolg: Die ebenfalls geforderte Anklage wegen versuchter Geldwäsche lehnte das OLG ab. Die Staatsanwaltschaft habe in dieser Hinsicht keine konkreten Taten Ballwegs benennen können. Das Gericht entschied außerdem, dass Ballweg auf freiem Fuß bleiben darf. Es bestehe keine akute Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, Ballweg wieder in Haft zu nehmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
  • Pressemitteilung des OLG Stuttgart
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