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Tankstellen-Mord in Idar-Oberstein: Täter verurteilt


Nach Streit um Maske
Tankstellen-Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt

Von t-online
Aktualisiert am 13.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Polizisten sicherten die Tankstelle in Idar-Oberstein, in der ein Angestellter erschossen worden war.Vergrößern des BildesPolizisten sicherten die Tankstelle in Idar-Oberstein, in der ein Angestellter erschossen worden war. (Quelle: Christian Schulz/Foto Hosser/dpa./dpa)
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Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus: Ein Mann tötet einen 20-jährigen Kassierer in einer Tankstelle. Nun ist ein Urteil gefallen.

Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach wertete in seinem Urteil am Dienstag die Tat als Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Anders als von Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert, stellte die Schwurgerichtskammer aber keine besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich zwar möglich gewesen, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Außerdem wurde Mario N. wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes verurteilt.

Die Verteidigung hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Täters hatten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte.

Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Frage nach der Täterschaft hat bei der sechsmonatigen Verhandlung keine große Rolle gespielt, da sie von Anfang an unstrittig war. Der angeklagte Mario N. hatte gestanden, sich aus Wut darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, zu Hause eine Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle abgedrückt zu haben. Zudem gibt es Videoaufnahmen von der Tat. Für den Revolver hatte er keinen Waffenschein. Deswegen ist er auch wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt worden.

Täter hatte Alkohol getrunken

Für die Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen hat, stand die besondere Schwere der Schuld zweifelsfrei fest. Die Verteidigung versuchte dagegen, ihren Hebel bei den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe anzusetzen und sah beides nicht gegeben.

Nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage ist der Angeklagte trotz erheblichen Alkoholkonsums bei der Tat voll schuldfähig. Gründe für mildernde Umstände sahen sie nicht, die Verteidigung dagegen schon. Der Angeklagte hatte in seiner letzten Erklärung vor der Urteilsverkündung noch einmal betont, wie sehr ihm die Tat leidtue.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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