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Berlin: Mutter wegen Mord an eigenem Kind (2) in Badewanne verurteilt


In Berlin
Badewannen-Mord: Mutter tötet Kind (2) – Urteil

Von dpa
13.03.2024Lesedauer: 2 Min.
In Sachsen-Anhalt muss Justizia nun über einen Porno-Eklat richten (Symbolbild).Vergrößern des BildesJustitia (Symbolbild): Mutter wegen Mord an Kind verurteilt. (Quelle: IMAGO/Blatterspiel)
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Eine Mutter fasst nach einer Krebsdiagnose den Entschluss, nicht nur ihr Leben zu beenden. Ihr kleines Kind ertrinkt in der Badewanne, die Frau überlebt.

Nach dem gewaltsamen Tod eines zwei Jahre alten Jungen ist seine Mutter des Mordes schuldig gesprochen worden. Sechs Jahre Haft verhängte das Berliner Landgericht am Mittwoch. Die 25-Jährige habe nach einer Brustkrebsdiagnose den Entschluss gefasst, ihr Leben zu beenden und ihren Sohn mitzunehmen, hieß es im Urteil. Sie habe ihren Jungen in der Wohnung der Familie in Berlin-Gesundbrunnen sediert, dann selbst Medikamente eingenommen und sich mit dem Kind in die gefüllte Badewanne gelegt. Der Junge ertrank.

Die geständige Frau habe sich damals in einer schweren depressiven Episode befunden, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb. Ihre Gedanken hätten sich auf "empfundene Ausweglosigkeit verengt". Eine medizinische Behandlung habe sie abgelehnt.

Die Mutter habe ihren Tötungsplan umgesetzt, als der Vater des Jungen im Nebenzimmer schlief und nicht eingreifen konnte, um seinen Sohn vor dem Tod zu bewahren. Von einem heimtückischen Mord ging das Gericht aus.

"Mit dem Gesicht nach unten auf ihren Bauch gepresst"

Die deutsche Angeklagte hatte ihrem Kind im Oktober 2023 laut Urteil zunächst Schmerz- und Beruhigungsmittel gegeben. Sie selbst habe ebenfalls Medikamente eingenommen und sich Insulin gespritzt. Mit dem Zweijährigen habe sie sich dann in die Badewanne gelegt. Den Jungen habe sie "mit dem Gesicht nach unten auf ihren Bauch gepresst", so der Richter.

In einem Abschiedsbrief habe die Frau erklärt, sie befürchte, wegen ihrer Erkrankung ihrem geliebten Kind nicht die Mutter sein zu können, die sie meinte sein zu müssen. Das Gericht folgte einem psychiatrischen Gutachten und ging von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit aus.

Die Staatsanwältin hatte auf eine Strafe von zehn Jahren Haft wegen Mordes plädiert. Die Nebenklage-Anwältin, die für den Ehemann der Frau und Vater des Kindes sprach, erklärte, sein erklärtes Ziel sei es, dass seine Frau trotz des furchtbaren Geschehens "so milde wie möglich bestraft wird".

Der Verteidiger der 25-Jährigen, die sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, sprach sich für einen Schuldspruch wegen Totschlags in einem minderschweren Fall aus. Seine Mandantin habe sich in einem seelischen Ausnahmezustand befunden und spontan gehandelt. Einen konkreten Strafantrag stellte er nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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