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Nach tödlichem Kita-Unfall: Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle


Justiz
Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle nach tödlichem Kita-Unfall

Von dapd
Aktualisiert am 14.08.2010Lesedauer: 2 Min.
Vor drei Monaten wurde das Mädchen beim Spielen von einem dieser Baumstämme getötetVergrößern des BildesVor drei Monaten wurde ein Mädchen während eines Kita-Ausflugs von einem dieser Baumstämme getötet (Quelle: Wilhelm Leyendecker)
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Knapp drei Monate nach dem tödlichen Kita-Unfall im rheinland-pfälzischen Sponheim hat nun die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gegen drei Beschuldigte Strafbefehle beantragt. Einem 54-jährigen Forstwirt sowie zwei 45 und 25 Jahre alte Erzieherinnen werde fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Behörde mit. Gegen einen 25 Jahre alten Waldarbeiter wurde das Verfahren dagegen eingestellt.

Ende April war beim Ausflug einer Kindergruppe in den Kindergartenwald Sponheim ein sechsjähriges Mädchen von einem Baumstamm erschlagen worden. Die 18 Kinder hatten am Wegrand neben aufgeschichteten Stämmen gespielt, als sich eines der Hölzer löste und drei Kinder erfasste. Dabei wurde das Mädchen so schwer verletzt, dass es noch vor Ort starb.

Zwei Kinder verletzt

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Waldarbeiter, gegen den das Verfahren eingestellt wurde, Mitte April an einer Böschung einen etwa 20 Meter langen und zwei Tonnen schweren Buchenstamm auf zwei andere Stämme gelegt. Die Endstücke des Stammes standen jeweils etwa vier Meter über. Zu diesem Zeitpunkt lag nach Angaben des Waldarbeiters der Baumstamm noch fest auf dem Boden, da er noch nicht gänzlich von Wurzeln und Ästen befreit war.

Eine Woche später sägte dann der Forstwirt die überstehenden Enden des Stammes ab. Zuvor hatte er laut Staatsanwaltschaft auf der rechten Seite lediglich einen dünnen Ast als Keil unter den aufliegenden Stamm geklemmt, um dessen Abrollen zu verhindern. Als sich dann die beiden Erzieherinnen mit den Kindern einen Tag später zu dem Kindergartenwald begaben, setzten sich das Mädchen und drei weitere Kinder nebeneinander auf den Stamm.

Kurz vor dem geplanten Aufbruch forderte sie eine Erzieherin auf, von diesem herunterzukommen. Dadurch geriet der Stamm in Bewegung, die Kinder fielen auf den Boden und wurden überrollt. Während sich zwei Kinder dabei eine Platzwunde am Kopf beziehungsweise eine Quetschung des Knöchels zuzogen und ein Kind sogar unverletzt blieb, wurde die Sechsjährige von dem Stamm getötet.

Baumstamm nicht richtig gesichert?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Forstwirt vor, den Baumstamm, der nach seiner Kürzung eine instabile Lage hatte, nicht ausreichend gesichert zu haben. Den beiden Erzieherinnen wird eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zur Last gelegt. Der Antrag liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Bad Kreuznach, das nun darüber entscheiden muss, ob es diesen ablehnt, Strafbefehl erlässt oder direkt eine Hauptverhandlung bestimmt.

Über den Inhalt des Strafbefehls wollte die Behörde zunächst keine Angaben machen. Theoretisch könne der Strafbefehl jedoch eine Geldstrafe, eine Geldstrafe unter Vorbehalt oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung beinhalten.

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