t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Oktoberfest-Messerstecherei: Haft für Millionärsverlobte


Wiesn-Messerstich
Viereinhalb Jahre Haft für Millionärsverlobte

Von dpa
Aktualisiert am 10.08.2016Lesedauer: 3 Min.
Wiesn-Prozess: Die verurteilte dreifache Mutter (rechts) mit ihrer Anwältin im Gerichtssaal.Vergrößern des BildesWiesn-Prozess: Die verurteilte dreifache Mutter (rechts) mit ihrer Anwältin im Gerichtssaal. (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Weil sie einen Wiesn-Gast im vergangenen Jahr auf dem Oktoberfest mit einem Klappmesser verletzt hat, wurde die Verlobte eines Hamburger Millionärs vor dem Landgericht München zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der spektakuläre Prozess um den blutigen Streit ist auch spektakulär zu Ende gegangen. Der Richter spricht nicht nur ein Urteil über die Angeklagte - auch das über ihre Verteidiger fällt mehr als deutlich aus.

Die Verurteilte muss ihr Luxusleben wohl vorerst gegen eine Gefängniszelle tauschen. Das Landgericht München I verurteilte sie wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

Party nach blutiger Auseinandersetzung

Die Mutter dreier Kinder hatte zugegeben, einen Wiesn-Gast im vergangenen Jahr vor dem Käfer-Promizelt mit einem Klappmesser verletzt zu haben. Der Mann hatte ihren Bekannten, den Ex-Fußballnationalspieler Patrick Owomoyela, zuvor heftig rassistisch beleidigt.

Der Lastwagenfahrer erlitt eine schwere Stichwunde, verlor viel Blut, ihm musste die Milz entfernt werden. Die Frau ging nach der blutigen Auseinandersetzung in die Nobeldisco P1 und feierte weiter.

Keine Anhaltspunkte für Panik

Beim Urteil hatte die Frau die Augen geschlossen, schließlich brach sie - wie schon zuvor oft in der Verhandlung - in Tränen aus und schluchzte verzweifelt. Ihre Verteidiger hatten stets von Notwehr gesprochen und auf Freispruch plädiert. Sie kündigten an, das Urteil "sehr wahrscheinlich" anzufechten und vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu ziehen.

"Die Angeklagte handelte mit Tötungsvorsatz", begründete der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann sein Urteil. "Sie bringt die Tasche auf, sie bringt das Messer raus, sie macht es auf, sie sticht zu." In dem Verhalten könne er keine Anhaltspunkte für eine Panik erkennen. Das Gericht lastete der 34-Jährigen vor allem an, dass sie die Tat zwar gestanden, den verletzten Mann aber nicht als Opfer anerkannt und darum keine Verantwortung für ihre Tat übernommen habe.

Scharfe Kritik an Verteidigern

Der Prozess hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil der Verlobte der Angeklagten nach Auffassung des Gerichtes mehrfach versuchte, Zeugen zu kaufen. Ein Mann, der die Angeklagte mit einer Falschaussage entlasten und dafür 200.000 Euro bekommen sollte, packte vor Gericht aus. Auch der Verletzte bekam Geld geboten. Gegen den Hamburger Millionär läuft ein Ermittlungsverfahren. Er wurde sogar vorübergehend festgenommen.

Im Anschluss an seine Urteilsbegründung fand der sichtlich wütende Richter Riedmann deutliche Worte für die Verteidiger der Angeklagten. "Ich habe es in 27 Jahren noch nicht erlebt, dass Verteidiger jegliche professionelle Distanz zu ihrer Mandantin derart verloren haben", sagte er.

Anfangsverdacht einer Straftat

Ob Anwälte in die Verwicklungen um den gekauften Zeugen einbezogen waren, müsse geprüft werden. In diesem Zusammenhang sei auch ein "lancierter" Artikel in einer Zeitschrift zu beachten, sagte Riedmann. "Die Umstände verlangen nach Aufklärung." Es gebe hinreichende Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht einer Straftat, sagte der Richter und kündigte außerdem an, die Anwaltskammer über das Verhalten der Anwälte im Verfahren zu unterrichten.

Rechtsanwalt Gerhard Strate wies die Vorwürfe entschieden zurück und vermutete schlicht Lokalpatriotismus als Motivation des Richters für die nicht-alltägliche und sehr deutliche Rüge, die Strate "Verteidiger-Bashing" nannte: Er glaube, "dass Verteidiger, die aus Hamburg kommen, hier nicht willkommen sind in München".

Und: "Die Wiesn ist schon ein Rechtsgut für sich." München sei zwar eine schöne Stadt, aber "die Strafjustiz in Bayern ist nicht so, dass man sich darüber freut". Richter Riedmann hatte dagegen betont: "Die Kammer entscheidet nicht nach einem Sonderrecht für Prominente und auch nicht nach einem Sonderrecht für die Wiesn."

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website