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AfD-Politikerin Weidel vor Gericht: "Nazi-Schlampe" als Satire erkennbar


Weidel verliert vor Gericht
"Extra3" darf AfD-Politikerin "Nazi-Schlampe" nennen

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 17.05.2017Lesedauer: 1 Min.
Im Streit um die Formulierung "Nazi-Schlampe" hat das Hamburger Landgericht einen Unterlassungsantrag von Alice Weidel zurückgewiesen.Vergrößern des BildesIm Streit um die Formulierung "Nazi-Schlampe" hat das Hamburger Landgericht einen Unterlassungsantrag von Alice Weidel zurückgewiesen. (Quelle: dpa-bilder)
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Im Streit um die Formulierung "Nazi-Schlampe" in der NDR-Satiresendung "Extra3" hat das Hamburger Landgericht einen Unterlassungsantrag der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel zurückgewiesen.

Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse überspitzte Kritik hinnehmen.

Die umstrittene Äußerung beziehe sich mit den Begriffen "Nazi" und "Schlampe" in satirischer Weise auf ihre Forderung, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre, stellte die Pressekammer fest. Der Bezug zu "Nazi" bestehe darin, dass Weidels Partei "in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird".

Beschwerde angekündigt

Der Aussagegehalt von "Schlampe" habe zwar eine sexuelle Konnotation. Es liege für den Zuschauer aber auf der Hand, "dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist". Anlass für ihre Verbreitung sei allein die Forderung, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen, gewesen.

Moderator Christian Ehring hatte in der Sendung am 27. April auf Weidels Rede beim AfD-Parteitag in Köln reagiert: "Jawohl. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht." Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Der Bevollmächtigte von Weidel habe bereits eine Beschwerde zum Oberlandesgericht angekündigt.

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