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Amokfahrt in Trier: Prozess muss teils neu aufgerollt werden


Sechs Todesopfer
Amokfahrt in Trier: Prozess muss neu aufgerollt werden

Von dpa-video, afp, lw

Aktualisiert am 04.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Amokfahrer von Trier wird in den Gerichtssaal gebracht: Sein Anwalt legt Revision ein.Vergrößern des BildesDer Amokfahrer von Trier wird in den Gerichtssaal gebracht: Sein Anwalt legte Revision ein. (Quelle: Harald Tittel/dpa-video)
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Vor drei Jahren fuhr ein Mann in Trier mehrere Menschen tot und wurde dafür verurteilt. Nun war seine Revision jedoch erfolgreich.

Das Urteil zur Amokfahrt mit mehreren Toten in Trier (Rheinland-Pfalz) ist wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben worden. Der Revision des Angeklagten sei stattgegeben worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. Der Grund: Das Landgericht habe seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet. Damit seien auch die Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben. Die gerichtliche Rekonstruktion des Tatablaufs beanstandete der BGH nicht.

Der Tattag hatte sich erst am vergangenen Freitag gejährt. Am 1. Dezember 2020 war der damals 52-jährige Amokfahrer mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte wahllos Menschen angefahren.

Bei der Tat starben fünf Menschen: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren. Im Oktober 2021 war zudem ein 77-Jähriger gestorben, der bei der Tat schwer verletzt worden war. Daher spricht die Stadt von sechs Todesopfern infolge der Amokfahrt. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte.

Zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Der Täter war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes vor dem Landgericht Trier zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er habe die Absicht gehabt, viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Mann leidet laut Gutachter an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen – und sei demnach vermindert schuldfähig. Der gelernte Elektroinstallateur hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Einen Tag nach dem Urteil hatte der Verteidiger des Amokfahrers Revision eingelegt. Nun muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen.

Gedenkplaketten für Opfer

Zuletzt waren Gedenkplaketten für die Opfer der Amokfahrer in der Fußgängerzone von Trier verlegt worden. "Jede Plakette wurde in Abstimmung mit den Familien unterschiedlich gestaltet", erklärte der Trierer Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD).

Neben den Gedenkplaketten ist auch eine zentrale Gedenkstätte für die Toten mit sechs großen Stelen geplant. Das Werk des beauftragten Künstlers Clas Steinmann solle im Frühjahr 2024 fertig werden, hieß es.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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