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Düsseldorf: Acht Jahre haft für Ex-Bordellchef


Rotlicht-Skandal in Düsseldorf
Ex-Bordellchef muss für acht Jahre hinter Gitter

Von dpa, t-online
21.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Der Ex-Bordell-Betreiber Thomas M. (l) unterhält sich im Landgericht in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) mit seinem Rechtsanwalt Benedikt Pauka.Vergrößern des BildesDer Ex-Bordell-Betreiber Thomas M. (l) unterhält sich im Landgericht in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) mit seinem Rechtsanwalt Benedikt Pauka. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa-bilder)
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Nach mehr als vier Jahren Verhandlung wurde der ehemalige Betreiber von Luxus-Bordellen in Düsseldorf nun für gut acht Jahren Haft verurteilt. In den Lusthäusern wurden reihenweise Freier mit Drogen betäubt und dann ausgeraubt.

Das Düsseldorfer Landgericht sprach den 52-Jährigen Ex-Bordellchef Thomas M. am Freitag wegen räuberischer Erpressung, Betruges und gefährlicher Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu acht Jahren und einem Monat Haft.

In Bordellen der Landeshauptstadt waren zahlreiche Freier mit K.o.-Tropfen betäubt und ausgeplündert worden. Die Stadt hatte daraufhin vier Etablissements geschlossen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den damaligen Eigentümer der Bordelle neun Jahre und einen Monat Haft beantragt, seine Verteidiger einen Freispruch. Ein mitangeklagter Komplize wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte ein Teilgeständnis abgelegt. Die Haftbefehle gegen beide Männer wurden aufgehoben.

Bestechung, Zeugenbeeinflussung, Schmuggel

Die Staatsanwaltschaft warf dem Ex-Rotlicht-Boss Zeugenbeeinflussung vor. Er habe aus der Untersuchungshaft heraus Zeugen zu Falschaussagen angestiftet und ein Millionenvermögen beiseite geschafft. Ermittler hatten aus dem Gefängnis geschmuggelte Briefe sichergestellt, in denen der 52-Jährige Mittelsmänner anwies, Zeugen zu kontaktieren, damit sie vor Gericht ihre Aussagen abschwächen.

Im vergangenen Oktober war bereits ein ehemaliger Bordell-Mitarbeiter zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Verfahren gegen fünf weitere Angeklagte war abgetrennt worden. Eine Bardame wurde freigesprochen. Der Strafprozess hatte am 1. Juli 2013 begonnen. Seither waren rund 200 Zeugen vernommen worden.

Um die Stammkunden nicht zu verprellen, waren offenbar gezielt weit gereiste Freier wie etwa Messebesucher aus Übersee ausgewählt worden. Zeitweise hatte die Polizei eine Telefon-Hotline geschaltet, unter der sich Bordell-Besucher melden konnten, die den Verdacht hatten, betäubt worden zu sein.

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