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Bundesministerium | Ob ein Dackelverbot kommt, werden Details klären


Bundesministerium erklärt
Ob ein Dackelverbot kommt, werden Details klären


Aktualisiert am 26.03.2024Lesedauer: 2 Min.
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Wie gut geht es dem Dackel? Darüber sind Züchter und Tierschützer unterschiedlicher Meinung. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago)

Rassehunde-Verbände sind von der Novelle des Tierschutzgesetzes beunruhigt. Ein Sprecher des Ministeriums erläutert t-online, ob überhaupt ein Dackelverbot geplant ist.

Das neue Tierschutzgesetz empört Hundeverbände. So sieht etwa der deutsche Teckelklub die Zukunft des Dackels gefährdet. Im Tierschutzgesetz geht es um Qualzuchten – teils sind diese bereits verboten. Darunter fällt, wenn Tiere so gezüchtet werden, dass sie Menschen optisch gefallen, dafür aber ein qualvolles Leben ertragen müssen. Die Qual kommt dadurch, dass die Hunde schwer Luft bekommen, krankheitsanfälliger sind oder taub werden. Aber gilt das auch für Dackel, die durch die Zucht kurze Beine und einen langen Körper haben?

Auf Anfrage von t-online äußert sich ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): "Mit den neuen Regelungen im Tierschutzgesetz wollen wir die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen."

Was Qualzucht ist, wird konkretisiert

Schon bisher sei die sogenannte Qualzucht verboten, die Umsetzung sei jedoch aufwendig. Dazu seien einzelne Prognosen notwendig, ob bei Nachkommen Qualen zu erwarten seien. Der neue Entwurf konkretisiere das Qualzuchtverbot. Zur besseren Regelung solle eine Liste an Qualzucht-Symptomen eingeführt werden, deren Ursache erblich bedingte Veränderungen von Körperteilen oder Organen sein können.

Der Sprecher weiter: "Anknüpfungspunkt ist jedoch weiterhin das Vorliegen von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren." Es sei aktuell aber noch nicht möglich, Details der Liste zu besprechen.

 
 
 
 
 
 
 

Klar sei aber: Tiere, die bereits Qualzuchtmerkmale aufweisen, dürfen gehalten, aber nicht mehr zur Zucht verwendet werden und sie dürften auch nicht mehr ausgestellt werden. So will das Gesetz spätere Generationen vor den schmerzvollen Folgen schützen. Damit gehe es aber nicht ganzen Hunderassen an den Kragen: "Ein Verbot bestimmter Rassen ist im aktuellen Entwurf hingegen nicht vorgesehen bzw. intendiert, was natürlich auch Dackel einschließt."

Das mag die Züchter und Züchterinnen von Rassen, die zumindest nach den Kriterien von Tierschutzverbänden als Qualzucht anzusehen sind, wohl kaum beruhigen. Aber erst, wenn das Gesetz und die zugrunde liegenden Symptomlisten vorliegen, lässt sich die Frage nach einem Zuchtverbot gewisser Rassen beantworten.

Verwendete Quellen
  • Anfrage beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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