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Düsseldorf: Mädchen misshandelt Kätzchen – Strafe für die Mutter


Düsseldorf
Kind misshandelt Katze: Mutter muss 2.000 Euro zahlen

Von dpa
Aktualisiert am 25.08.2023Lesedauer: 2 Min.
PantherMedia 33053161Vergrößern des BildesEine junge Katze (Symbolbild): Das Mädchen hatte das Kätzchen geschlagen und gebissen. (Quelle: Uwe Bumann)
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Ein Mädchen im Alter von zwölf Jahren misshandelte eine Baby-Katze. Deswegen muss die Mutter nun tief in die Tasche greifen.

Eine Mutter aus Düsseldorf muss 2.000 Euro zahlen. Der Grund: Ihre Tochter hat ein kleines Kätzchen misshandelt. Die 53-jährige Mutter wurde vom Amtsgericht zu der Geldstrafe verurteilt, da sie als Halterin der Katze gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat.

So habe sie die Misshandlung der Katze durch die Tochter zugelassen. Das zwölfjährige Mädchen hatte das sechs Monate alte Kätzchen mit Namen "Malena" geschlagen, grob geschüttelt, gebissen und herumgeschleudert. Videos der Misshandlung waren dem Ordnungsamt zugespielt worden. Dieses verhängte im Anschluss ein Bußgeld von 5.000 Euro gegen die Mutter des Mädchens.

Mutter sei beleidigt und bespuckt worden

Das Ordnungsamt hatte der Familie zudem verboten, in Zukunft Tiere halten zu dürfen. Siamkatze Malena kam in ein Tierheim. Vor Gericht gab die Frau an, dass sie und ihr Mann im Keller gewesen seien, während die Tochter die Katze in der Wohnung quälte. Die Mutter, so sagte sie, habe davon nichts mitbekommen – ihre Tochter hätte gesagt, nur mit dem Kätzchen gespielt zu haben.

Weiter erzählte die 53-Jährige, dass die Videos der Misshandlungen zwischenzeitlich im Internet kursierten. In der Folge sei sie beschimpft, beleidigt und angespuckt worden. "Ich kann doch nichts dafür und es tut mir leid", sagte sie am Mittwoch. Doch die Argumente und Schilderungen der Frau halfen ihr vor dem Amtsgericht nicht weiter.

Allerdings senkte der Richter die Höhe der Geldstrafe herab. Damit folgte er einem Antrag des Verteidigers, der dies aufgrund des geringen Einkommens der 53-Jährigen erbeten hatte. Die zweifache Mutter, die 1.300 Euro monatlich verdient, kann den Betrag von 2.000 Euro in monatlichen Raten von je 50 Euro abzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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