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Hamburg: Glättegefahr – bis zu 50.000 Euro Strafe für vereiste Gehwege


Strafe bis 50.000 Euro
Hamburger kritisieren spiegelglatte Gehwege: Das kann richtig teuer werden

Von t-online, kg

09.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Splitt schafft sicheren Tritt - Beine eines Fußgängers auf vereistem GehwegVergrößern des BildesSplitt schafft sicheren Tritt - Beine eines Fußgängers auf vereistem Gehweg (Quelle: imago)
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Die Gehwege in der Stadt sind zu einer Unfallgefahr geworden: Die Eisschicht ist spiegelglatt. Das sagt die Stadtreinigung.

Am vergangenen Sonntag kamen rund 350.000 Menschen in die Innenstadt, um beim verkaufsoffenen Sonntag zu bummeln. Doch die Shoppinglaune wurde getrübt, denn die Eisschollen, die derzeit die Gehwege überziehen, sind eine Gefahrenquelle.

Nicht nur in der Innenstadt müssen Fußgänger höllisch aufpassen. Denn kaum ein Gehweg ist so umfassend geräumt, dass man gefahrlos gehen kann. Dort, wo früher der Schnee geräumt wurde, ist der Weg frei. Aber das haben nur die wenigsten Haushalte geschafft. Stattdessen liegen die Gehwege unter einer dicken Eisschicht.

Gehwege kaum geräumt

Eigentlich sind Immobilienbesitzer dafür verantwortlich, die Gehwege zu räumen. Doch in den Mehrfamilienhäusern in Hamburg wohnen häufig gar nicht die Eigentümer, sondern Mieter. Und die übernehmen entweder die Pflicht oder zahlen für einen externen Winterdienst. Doch offenbar klappt das nicht: Aktuell beschweren sich Hamburger über kaum geräumte Gehwege.

Vor allem in den dicht bewohnten Vierteln werden die Eisdecken auf den Wegen zum Problem. Müsste nicht die Stadtreinigung hier reagieren?

"Als Anliegerin oder Anlieger müssen Sie Winterdienst auf dem Gehweg entlang Ihres Grundstücks leisten, also Schnee räumen und bei Eisglätte streuen", heißt es dort auf der Webseite. "Räumen und streuen Sie in der erforderlichen Breite von mindestens 1 m entlang ihres Grundstückes. Bei Eckgrundstücken ist bis an den Fahrbahnrand, auf Treppen in voller Breite zu räumen und zu streuen." Zur Besonderheit der vereisten Flächen heißt es dazu ausdrücklich: "Entfernen Sie Eisbildungen auf dem Gehweg, soweit sich diese durch Streuen mit feinkörnigem Kies, Sand, Splitt oder Blähton nicht ausreichend abstumpfen lassen." Darüber hinaus weist die Stadtreinigung darauf hin, dass auf Gehwegen kein Salz verwendet werden darf.

Nicht-Streuen kann teuer werden

Auf die leichte Schulter sollte man den Winterdienst vor der Haustür nicht nehmen. Stürzt eine Person und verletzt sich, können Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld fällig werden. Und zwar bis zu 50.000 Euro. Die tatsächliche Höhe dieser Zahlungen sei allerdings im Einzelfall immer von den tatsächlichen Umständen abhängig, so das Bezirksamt Eimsbüttel zur "Mopo".

Und wenn nicht geräumt oder gestreut wurde? Betroffene können solche Straßenabschnitte der Stadt über eine Winterdienst-Hotline melden. Dorthin können sich Anwohner auch wenden, wenn Bushaltestellen oder Fahrradwege nicht ordentlich geräumt wurden.

ADFC kritisiert Stadtreinigung

Doch die Stadtreinigung kann sich nicht ganz aus der Verantwortung stehlen, immerhin ist sie für die Räumung der anwohnerfreien Gehwege, beispielsweise in der Innenstadt und auch für die Radwege zuständig. Und hier scheint es noch nicht ganz rundzulaufen, berichtet das "Abendblatt". Der Landesverband des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) zumindest ist empört. "Das ist katastrophal. Wir haben den Eindruck, dass nur ganz vereinzelt überhaupt etwas gemacht wurde von der Stadtreinigung", kritisiert ein Sprecher auf "Abendblatt-Nachfrage". "Die Nebenstraßen hier in der Innenstadt sind kaum passierbar. Für Radfahrende und auch für Fußgänger ist es eine absolute Zumutung, was hier in Hamburg passiert."

Verwendete Quellen
  • hamburg.de: Winterdienst-Hotline
  • hamburg.de: Wie der Winterdienst funktioniert
  • mopo.de: Hamburger empört über vereiste Wege – es drohen sehr hohe Strafen!
  • abendblatt.de:Glatteis auf Wegen sorgt für Unverständnis - "Katastrophal"
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