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A2: Polizei stoppt Bus ohne Frontscheibe | Hannover


Nicht der einzige Mangel
Bus aus Hannover fährt ohne Frontscheibe über die Autobahn

Von t-online, cch

10.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Bus mit Schäden: Das Fahrzeug war auf der A2 unterwegs – obwohl ihm mehrere Scheiben fehlten.Vergrößern des BildesBus mit Schäden: Das Fahrzeug war auf der A2 unterwegs – obwohl ihm mehrere Scheiben fehlten. (Quelle: Polizei Bielefeld)
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Bei diesem Einsatz staunten die Polizisten nicht schlecht. Die Beamten zogen zwei Busse aus dem Verkehr, denen so einiges fehlte.

Für zwei Busse eines Busunternehmens aus Hannover hat eine Fahrt auf der Autobahn 2 am Montagnachmittag ein schnelles Ende gefunden. Die Autobahnpolizei zog die Fahrzeuge aus dem Verkehr, weil sie "gravierende Unfallschäden" aufwiesen, wie die Polizei Bielefeld nun mitteilte. An einem der Busse fehlte sogar die Frontscheibe.

Diverse Mängel: Polizei zieht zwei Busse aus dem Verkehr

Gegen 16.50 Uhr ging bei der Polizei ein Hinweis ein, dass ein weißer Gelenkbus mit diversen Unfallschäden auf der A2 in Fahrtrichtung Dortmund unterwegs sei. Die Beamten rückten aus und fanden den Bus im Autobahnabschnitt zwischen Bad Eilsen und Veltheim. Dort entdeckten sie noch einen weiteren Bus mit Mängeln. An einem Rastplatz zogen die Polizisten beide Fahrzeuge aus dem Verkehr.

Keine Seitenscheiben auf der Fahrerseite

Dort zeigte sich das ganze Ausmaß der Beschädigungen: Einem Fahrzeug fehlte nicht nur die Frontscheibe, sondern auch die Seitenscheiben im Fahrerbereich. Der Busfahrer war deshalb vollkommen ungeschützt den widrigen Wetterbedingungen ausgesetzt. Dennoch sah er kein Problem in der Durchführung seiner Fahrt, berichteten die Beamten. Beide Busse gehören laut Polizei einem Hannoveraner Busunternehmen. Durch die vielen Defekte hätten sie eigentlich nicht auf der Straße fahren dürfen.

So wurde den Busfahrern die Weiterfahrt untersagt. Sie und auch der Halter erhielten Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Bielefeld vom 9. November 2023
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