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Anfangsverdacht: "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung? | München


Gericht sieht Anfangsverdacht
"Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung?

Von t-online
Aktualisiert am 24.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Aktivisten der "Letzten Generation" in München (Archivbild): Zahlreiche Mitglieder saßen bereits in Bayern in Haft.Vergrößern des BildesAktivisten der "Letzten Generation" in München (Archivbild): Zahlreiche Mitglieder saßen bereits in Bayern in Haft. (Quelle: IMAGO ZUMA Wire/imago images)
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Sechs Monate nach einer Razzia bei Mitgliedern der "Letzten Generation" hat das Landgericht in München ein Urteil gesprochen: Sie war rechtmäßig.

Gut ein halbes Jahr nach einer bundesweiten Razzia bei der "Letzten Generation" hat ein Münchner Gericht die Durchsuchungen für rechtmäßig befunden. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I habe zehn Beschwerden als unbegründet verworfen, einer weiteren nur teilweise stattgegeben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Dabei sei es aber nur um die Beschlagnahmung einzelner Gegenstände gegangen.

Das Amtsgericht habe ansonsten vor der Razzia im Mai zu Recht angenommen, dass es einen ausreichenden Anfangsverdacht dafür gebe, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.

Gerichtssprecher: "Kein rechtskräftiges Urteil"

Die Nachrichtenagentur AFP hatte am Donnerstagmorgen noch berichtet, dass die "Letzte Generation" als eine kriminelle Vereinigung eingestuft worden sei. Dieser Bericht war falsch, wie die Generalstaatsanwaltschaft t-online am Nachmittag bestätigt.

Ob die Klimaaktivisten tatsächlich eine solche Vereinigung gebildet haben, sei mit dem Urteil nicht endgültig entschieden, sagte ein Gerichtssprecher nun. "Das war keine Hauptverhandlung und es ist erst recht kein rechtskräftiges Urteil". Im Zuge der Ermittlungen und eines möglichen Gerichtsverfahrens könnten sich auch noch entlastende Momente für die Beschuldigten ergeben.

Auch die "Letzte Generation" selbst bezeichnet diesen Bericht als "Falschinformation".

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Zwar wurden Aktivisten der Gruppe in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich – unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.

Verwendete Quellen
  • Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass das Gericht die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft habe. Das hat ein Sprecher am Nachmittag korrigiert.
  • Anruf bei der Generalstaatsanwaltschaft München
  • twitter.com/AufstandLastGen
  • Mit Material Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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