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München:Kommt das Kiff-Verbot für den Englischen Garten?


"Konsum unattraktiv machen"
Bayern will Kiffen auf dem Oktoberfest verbieten

Von dpa
Aktualisiert am 09.04.2024Lesedauer: 1 Min.
imago 74332555Vergrößern des BildesDas Oktoberfest in München (Archivbild): Laut der Bayerischen Staatskanzlei kommt dort der Jugendschutz bei der bundesweiten Cannabis-Legalisierung zu kurz. (Quelle: imago stock&people/imago-images-bilder)
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Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Teilen der Öffentlichkeit legal. Doch Volksfeste möchte Bayern von der Regelung ausnehmen – ebenso wie einen weiteren Ort.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis will Bayern die öffentlichen Räume zum Kiffen so weit wie möglich einengen: Volksfeste – allen voran die Wiesn – sollen nach Möglichkeit komplett Cannabis-freie Zonen werden. Zudem prüft die Staatsregierung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Konsum-Verbot im Englischen Garten in München. Auch Biergärten und Außengelände von Gaststätten könnten grundsätzlich zu Tabu-Zonen für Cannabis erklärt werden.

Konkret beschlossen wurde in der Kabinettssitzung am Dienstag zunächst noch nichts, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend sagte. Die Vorschläge würden aktuell noch im Detail geprüft. "Ziel ist natürlich, den Konsum unattraktiv zu machen", betonte er. Zudem wolle man die bayerischen Regelungen "anpassen", da der Aspekt des Jugendschutzes im Bundesgesetz aus bayerischer Sicht viel zu kurz komme. Die Ministerien prüften deshalb weitere Cannabis-"Beschränkungsmöglichkeiten". Diese sollen bei nächster Gelegenheit, möglicherweise kommende Woche, beschlossen werden.

Konkret stellte Herrmann bereits eine Verordnungsermächtigung für Kommunen in Aussicht, damit diese in ihren Bereichen Cannabis-freie Zonen einrichten können. Solche Sperrzonen kennt man bereits im Zusammenhang mit Alkohol. Das könnte laut dem Staatskanzleichef eine Lösung sein, "beispielsweise für Volksfeste oder für das Oktoberfest, wie ja auch von der Branche erwartet wird", fügte Herrmann hinzu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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