t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenReisenReisetipps

Ägypten-Urlaub: Was Touristen nach Reisewarnung wissen müssen


Notstand in Ägypten
Was Ägypten-Urlauber jetzt wissen müssen

Von afp
Aktualisiert am 16.08.2013Lesedauer: 3 Min.
Vergrößern des BildesQuelle: dpa-tmn-bilder
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für Ägypten am Freitag wegen der sich zuspitzenden Lage verschärft. Das Ministerium rät jetzt von Reisen nach ganz Ägypten ab. Große Reiseveranstalter haben nun alle Reisen in das Land abgesagt. Tut ein Anbieter das nicht, müssen Verbraucher oft auf die Kulanz des Unternehmens hoffen.

Was sagt das Auswärtige Amt?

Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Ägypten seit Freitag grundsätzlich und "ausdrücklich" ab. Es verschärfte damit seine Reise- und Sicherheitshinweise für das Land, welche Touristen und im Land lebende Deutsche beachten sollten. Eine offizielle Reisewarnung gibt es für die Nordhälfte der Halbinsel Sinai und das israelisch-ägyptische Grenzgebiet. Von Reisen nach Kairo, in die Touristenzentren in Oberägypten (Luxor, Assuan, Nil-Kreuzfahrten) und in das Nildelta wird "dringend" abgeraten. Auch in die anderen Gebiete wie die Touristen-Hochburgen am Roten Meer sollten Deutsche derzeit aber nicht fahren.

Kann ich meine Reise jetzt kostenlos stornieren?

Da unterscheiden sich die Meinungen. Zahlreiche Reiseveranstalter akzeptieren kostenlose Stornierungen nur bei einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, wie sie für den Nordsinai und das Grenzgebiet zu Israel gilt. Der Reiserechtler Paul Degott sagt aber, eine Kündigung sei immer in einer Situation höherer Gewalt möglich, wenn diese die Reise konkret betreffe und so zum Beispiel "der planmäßige Erholungsurlaub nicht mehr möglich ist". Dies sei in Ägypten mittlerweile der Fall. Die Anbieter müssten bei Stornierung also den gesamten Reisepreis zurückzahlen. Bei vorzeitiger Abreise müsse vom Verbraucher nur der erbrachte Teil der Reise und die Rückreise bezahlt werden.

Wie reagieren die Anbieter in der aktuellen Situation?

Zahlreiche Anbieter haben ihre Reisen für die kommenden Wochen komplett abgesagt. Andere bieten ihren Kunden kostenlose Umbuchungen, wollen aber keine Stornierungen akzeptieren. So sagten TUI und Thomas Cook am Freitag alle Reisen bis einschließlich 15. September nach Ägypten ab. Die Absage von TUI gilt für die Marken TUI, 1-2-Fly, Airtours und Discount Travel. Die Absage von Thomas Cook gilt für die Marken Neckermann Reisen, Thomas Cook, Bucher Last Minute und Öger Tours. Auch Alltours sagt alle Reisen nach Ägypten bis einschließlich 15. September ab. Auf die gleiche Art reagierten die sechs Veranstalter von DER Touristik sowie FTI.

Die Anbieter FTI, 5vorFlug und BigXtra erlauben Kunden eine kostenlose Umbuchung, wenn diese eine Reise mit den Zielflughäfen Scharm el Scheich, Hurghada oder Marsa Alam gebucht haben und sie bis 22. August antreten wollen. Alle Reiseverträge mit Kunden, die bis zum Monatsende einen Hotelaufenthalt in Kairo, Luxor oder Assuan gebucht hätten, würden gekündigt, erklärte die FTI Group. Hotelbuchungen für einen späteren Zeitraum sowie Nil-Kreuzfahrten könnten unter bestimmten Umständen kostenlos umgebucht oder storniert werden.


Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass Verbraucher eine Umbuchung durch ihren Reiseveranstalter nicht akzeptieren müssen.

Was sollten Touristen tun, die schon vor Ort sind?

Das Auswärtige Amt hält die Lage in den Touristenorten am Roten Meer noch für «ruhig». Nach Angaben von TUI und Thomas Cook können Urlauber, die bereits in Ägypten sind, ihre Reise fortsetzen. Sie sollten sich lediglich an die Vorgaben der örtlichen Reiseleitungen halten und wie gebucht zurückfliegen. In Hurghada ist das Auswärtige Amt bereits durch einen Honorarkonsul vertreten, auch in andere Reiseorte soll Botschaftspersonal entsandt werden, das für Fragen zur Verfügung steht.

Hilft mir eine Reiserücktritt-Versicherung?

Selbst wer eine Reiserücktritt-Versicherung abgeschlossen hat, ist bei Streit mit dem Reiseveranstalter nicht auf der sicheren Seite. Die Police schließt Ereignisse höherer Gewalt wie Anschläge oder Naturkatastrophen regelmäßig aus. Sie deckt nur persönliche Risiken ab, etwa eine schwere Krankheit oder der Tod eines Angehörigen vor Reiseantritt. Sollte der Anbieter eine kostenlose Stornierung verweigern und wollen Verbraucher dagegen vorgehen, wären sie also auf eine Rechtsschutz-Versicherung angewiesen.


Direkt zu Informationen des Auswärtigen Amtes zur Lage in Ägypten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website