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Marcus Prinz von Anhalt muss drei Jahre in Haft - Steuerhinterziehung


Urteil des Landgerichts
Marcus von Anhalt zu Haftstrafe verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 22.09.2016Lesedauer: 1 Min.
Marcus Prinz von Anhalt steht am 22.09.2016 in Augsburg in einem Gerichtssaal des Landgerichts.Vergrößern des BildesMarcus Prinz von Anhalt steht am 22.09.2016 in Augsburg in einem Gerichtssaal des Landgerichts. (Quelle: dpa-bilder)
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Auch im zweiten Anlauf wird Marcus Prinz von Anhalt wegen Steuervergehen mit seinen Luxusautos verurteilt. Allerdings fällt die Haftstrafe nun etwas geringer aus.

Marcus Prinz von Anhalt (49) ist erneut wegen Steuerhinterziehung mittels seiner Luxusautos zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg reduzierte die Strafe allerdings am Donnerstag auf drei Jahre Haft.

Muss er nicht mehr ins Gefängnis?

Im Januar 2015 war der Bordellbesitzer in Augsburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Da der 49-Jährige bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, muss er nun eventuell nicht mehr in Haft. Nach Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe wird die Reststrafe oft zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte wurde als Marcus Eberhardt geboren, den adlig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft. Anfang des Monats hatte der selbst ernannte "Protzprinz" an der Sat.1-Show "Promi Big Brother" teilgenommen.

Private Edelkarossen von der Steuer abgesetzt

Verurteilt wurde er, weil er seine privaten Sportwagen und Edelkarossen etwa von Rolls Royce von der Steuer abgesetzt hat. Der Bundesgerichtshof hatte an dem ersten Augsburger Urteil moniert, dass der geschäftliche Anteil der Fahrzeugnutzung vom Gericht nicht ausreichend berücksichtigt gewesen sei. Generell hielten die Karlsruher Richter aber an dem Schuldspruch fest, sodass es in der Neuauflage des Verfahrens keinen Freispruch geben konnte.

Die Verteidiger des Angeklagten halten ihren Mandanten dennoch weiterhin für unschuldig. Sie pochen darauf, dass alle Fahrzeuge Geschäftswagen waren. Sie hoffen nun darauf, dass das Bundesverfassungsgericht den Schuldspruch generell kassiert.

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