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Steuern bei Teilzeit: Wer muss zahlen? Welche Steuerklasse?


Steuerklasse
So sparen Sie Steuern bei Arbeit in Teilzeit


Aktualisiert am 02.05.2023Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Vater und Sohn im Kinderzimmer (Symbolbild): Wer in Teilzeit arbeitet, kann häufiger mit der Familie zusammen sein.Vergrößern des Bildes
Wer in Teilzeit arbeitet, kann häufiger mit der Familie zusammen sein. (Quelle: petrunjela/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wer in Teilzeit arbeitet, macht Abstriche beim Gehalt. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass nach Abzug von Steuern genug Geld übrig bleibt.

Mehr Freizeit, dafür weniger Einkommen – die Entscheidung für Teilzeit hat finanzielle Nachteile. Auch Steuern müssen Sie in aller Regel zahlen, wenn Sie in Teilzeit beschäftigt sind.

Wir erklären, wovon das genau abhängt, wie Sie Ihre Steuerlast mit der passenden Steuerklasse optimieren und in welchen Fällen Sie als Teilzeitjobber gar keine Steuern zahlen müssen.

Muss man in Teilzeit Steuern zahlen?

Ob Sie Ihr Teilzeitgehalt versteuern müssen, hängt davon ab, wie viel Sie verdienen. 2023 wurde der steuerliche Grundfreibetrag auf 10.908 Euro erhöht. Erst wenn Ihr Einkommen in Teilzeit über dieser Summe liegt, müssen Sie für den darüber liegenden Teil Steuern zahlen. Sollten Sie sich mit Ihrem Partner zusammen veranlagen, also eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Freibetrag.

Keinen Grundfreibetrag gibt es, falls Sie Ihr Teilzeitgehalt über die Steuerklasse VI versteuern. Dann müssen Sie für Ihr komplettes Bruttogehalt ab dem ersten Euro Lohnsteuer zahlen. Was Sie über die unbeliebte Steuerklasse VI wissen sollten.

Wie viele Steuern muss ich in Teilzeit zahlen?

Auch das ist maßgeblich abhängig von der Höhe Ihres Teilzeitgehalts. Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie verdienen, desto höher ist Ihr Einkommensteuertarif – und desto größer Ihre Steuerlast. Dieser progressive Steuertarif soll sicherstellen, dass jeder nach seiner persönlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Mehr zur Einkommensteuer lesen Sie hier.

Wer seine Arbeitszeit um die Hälfte reduziert, erhält nicht automatisch auch netto nur noch halb so viel Geld. Das liegt am niedrigeren Steuersatz für geringere Einkommen.

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie verdienten als kinderloser Single bisher 4.333 Euro brutto im Monat. Das machte netto etwa 2.648 Euro. Reduziert sich nun Ihr Bruttogehalt um 50 Prozent, sinkt Ihr Nettogehalt auf rund 1.517 Euro – ein Minus von 43 Prozent.

Wie hoch die Steuer für Sie genau ausfällt, können Sie mithilfe eines Einkommensteuerrechners oder eines Lohnsteuerrechners ermitteln. Das Bundesfinanzministerium bietet einen solchen Steuerrechner für Einkommensteuerpflichtige für die Jahre 1958 bis 2023 an.

Wie wirkt sich die Steuerklasse aus?

Neben der Höhe Ihres Einkommens in Teilzeit ist auch die Steuerklasse ausschlaggebend dafür, wie viel Geld letztlich auf Ihrem Konto ankommt. In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen. Welche für Sie infrage kommt, hängt vor allem von Ihrem Familienstand ab. Mehr dazu lesen Sie hier.

Singles in Teilzeit haben keine Wahl: Sind sie kinderlos, werden sie in Steuerklasse I veranlagt, als Alleinerziehende in Steuerklasse II. Welche Vorteile Steuerklasse II bringt, lesen Sie hier.

Verheiratete oder Verpartnerte müssen sich hingegen entscheiden, ob sie beide Steuerklasse IV wählen, beide Steuerklasse IV mit Faktor oder einer Steuerklasse III und der andere Steuerklasse V.

Ehegattensplitting erhöht Ihr Nettogehalt

Ist einer der Partner in Teilzeit und verdient deshalb weniger, ist es rechnerisch sinnvoll, sich für die Kombination aus Steuerklasse III und V zu entscheiden. So erhalten Sie während des laufenden Jahres zusammengenommen das meiste Netto vom Brutto.

Problematisch ist hier allerdings, dass derjenige in Steuerklasse V – mehrheitlich die Frau – besonders hohe Abzüge hat. Paare sollten deshalb vereinbaren, den Nachteil untereinander auszugleichen (mehr dazu hier).

Diese Steuerklasse sorgt für mehr Gerechtigkeit

Wenn Sie sich nicht selbst um den finanziellen Ausgleich kümmern möchten, können Sie das direkt den Staat erledigen lassen. Mit dem Faktorverfahren in Steuerklasse IV werden die Lasten der Steuerzahlung möglichst gerecht unter den Partnern verteilt. Das motiviert denjenigen, der weniger verdient, überhaupt eine Beschäftigung aufzunehmen.

Üben Sie Ihren Teilzeitjob neben dem Hauptjob aus, gilt für Sie Steuerklasse VI. Die Einnahmen aus der Teilzeitstelle werden dann ab dem ersten Euro versteuert.

Wie kann ich bei Teilzeitjobs Steuern sparen?

Neben der Wahl der günstigsten Steuerklasse (siehe oben) können Sie Steuern auch komplett vermeiden, wenn Sie in Teilzeit nur so viel verdienen, dass Sie unterhalb des Grundfreibetrags bleiben. Das ist beispielsweise mit einem 520-Euro-Minijob der Fall.

Allerdings sollten Sie Ihr Geld nicht ausschließlich per Minijob verdienen, wenn Sie im erwerbsfähigen Alter sind. Denn der niedrige Verdienst bringt Ihnen keine finanzielle Sicherheit – schon gar nicht langfristig mit Blick auf die Rente. Außerdem sind Sie nicht kranken- und pflegeversichert, wenn der Minijob Ihre einzige Einnahmequelle ist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • haufe.de: "Teilzeitarbeit / Lohnsteuer"
  • hermoney.de: "Teilzeitjob: So sparst du Steuern"
  • steuerklassen.com: "Brutto und Netto bei Teilzeit"
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