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Frostschäden am Haus vorbeugen


Schnee und Eis greifen Bausubstanz an
Schützen Sie Ihre Zuhause vor Frostschäden

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 05.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Bei klirrender Kälte sollten Hausbesitzer einige Tipps beachten.Vergrößern des BildesEiszapfen: Bei klirrender Kälte sollten Hausbesitzer einige Tipps beachten. (Quelle: getty-images-bilder)
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Schnee und Eis sind Gift für die Bausubstanz. Schmelzwasser kann ins Mauerwerk eindringen und schwere Schäden hervorrufen. Wie Hausbesitzer ihre vier Wände schützen und welche sonstigen Gefahren durch Eis und Schnee drohen.

Um das Mauerwerk vor Feuchtigkeit zu schützen, müssen Schneeverwehungen an Hausecken, Terrassen- und Balkontüren regelmäßig geräumt werden. Das rät der Verband Privater Bauherren (VPB) Bei einsetzendem Tauwetter könnte das Wasser durch die Türen ins Haus laufen oder ins Mauerwerk eindringen. Deshalb sollte man auch beim Schneeräumen darauf achten, dass die aufgetürmten Schneehaufen nicht an die Hauswand reichen.

Auch Schneeverwehungen auf dem Dach müssen beseitigt werden. Denn durch Tauwasser, das nicht richtig ablaufen kann, können nach VPB-Erfahrung Feuchteschäden in der Dachkonstruktion entstehen. Solche Feuchteschäden sollten Hausbesitzer umgehend beseitigen lassen, denn nasse Wärmedämmung schimmelt und isoliert nicht mehr.

Eiszapfen bergen Verletzungsgefahr

Vom Dach fallende Eiszapfen können Menschen verletzen. Hausbesitzer haften, denn sie tragen auf ihrem Grundstück die Verkehrssicherungspflicht. Deshalb sollten die Vereisungen nach Möglichkeit abgeschlagen werden. Ist das Entfernen der spitzen Zapfen nicht möglich, ohne sich selbst zu gefährden, muss der Bereich darunter für Passanten gesperrt werden. Im Schadensfall haftet sonst der Eigentümer des Gebäudes. Das gleiche gilt für Schneeüberhänge am Dach. Darum sollten Sie die Räum- und Streupflicht ernst nehmen.

Eiszapfen sind außerdem ein Zeichen dafür, dass die Dachrinne verstopft ist. Schmilzt das Eis, läuft die Dachrinne über. Das Wasser rinnt dann oft über die Fassade herunter, der Putz wird nass. Schimmelbildung kann die Folge sein. Spätestens im Frühjahr sollten Hausbesitzer die Rinnen prüfen und säubern.

Rohrbruch verhindern

Im kalten Keller können bei Extremfrost Wasserrohre einfrieren. Das gilt es ebenso zu verhindern wie das Einfrieren der Heizungsrohre an Außenwänden. Deshalb ist es wichtig, die Wohnräume nie kälter werden zu lassen als 17 Grad. Dazu genügt es nicht, den Heizkörper auf Schneeflocke zu stellen. Der Frostwächter sorgt lediglich dafür dass der Heizkörper nicht einfriert. Ungünstig an der Außenwand gelegene Leitungen können trotzdem zufrieren. Ist dies geschehen, sollten Hausbesitzer auf keinen Fall selbst – etwa mit Schweißgeräten oder Lötlampen – versuchen, die Rohre aufzutauen. Stattdessen ruft man besser einen Fachmann, der den Schaden möglichst direkt repariert und verhindert, dass Wasser ausläuft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • eigene Recherche
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