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Kühlschrank entsorgen: Sperr- oder Sondermüll? So geht es richtig


Es drohen bis zu 10.000 Euro Strafe
Kühlschrank entsorgen: Sperrmüll oder Sondermüll?

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 12.04.2022Lesedauer: 2 Min.
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Reparatur: Können defekte am Kühlschrank nicht behoben werden, sollten Sie es richtig entsorgen.Vergrößern des Bildes
Reparatur: Können defekte am Kühlschrank nicht behoben werden, sollten Sie ihn richtig entsorgen. (Quelle: AndreyPopov/getty-images-bilder)

Kann der Kühlschrank nicht mehr repariert werden oder ist er nicht mehr effizient und verbraucht zu viel Strom, sollte er ausgetauscht und entsorgt werden. Geht das auch über den Sperrmüll?

Kühlschränke zählen zu den schadstoffhaltigen Elektrogeräten. Sie dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Da Kühlschränke trotz eines Defekts wertvolle Bestandteile enthalten, die leicht wiederverwendet werden können, sollten sie über eine bestimmte Recycling-Stelle entsorgt werden. Hierzu zählt beispielsweise der Sperrmüll oder der Wertstoff- oder Recyclinghof.

Info
Nicht in allen Kommunen kann ein Kühlschrank über den Sperrmüll entsorgt werden. Erkundigen Sie sich am besten vorab, ob das zuständige Entsorgungsunternehmen das Haushaltsgroßgerät mitnimmt.

Abholung durch den Sperrmüll möglich?

In vielen Gemeinden und Kommunen können Sie Ihren alten Kühlschrank durch den Sperrmüll abholen lassen. Dafür müssen Sie lediglich einen Termin bei dem zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen machen. Die Kontaktdaten erfahren Sie bei den kommunalen Entsorgungsunternehmen oder in Ihrer Gemeinde. Termine können vielerorts via Telefon oder sogar online über ein Kontaktformular oder eine E-Mail vereinbart werden.

Häufig ist der Abholservice kostenlos, mancherorts können aber auch Gebühren von bis zu 15 Euro anfallen. Die Gebühren können je nach Sperrmüll-Menge variieren. Einige Entsorgungsbetriebe nehmen nur eine bestimmte Anzahl an Elektroklein- und -großgeräten mit. Fragen Sie am besten direkt bei der Terminvereinbarung nach möglichen Beschränkungen.

Info
Erst seit 2013 darf nur noch eine bestimmte Menge an Schadstoffen in Elektrogeräten enthalten sein. In Kühlmitteln von Kühlschränken wurde bis vor einigen Jahren beispielsweise noch FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) eingesetzt. Bei der Entsorgung Ihres Kühlgerätes sollten Sie also auch auf dessen Baujahr achten, da gegebenenfalls andere Regelungen gelten.

Tücken bei der Abgabe beim Werstoff- oder Recyclinghof

Es kann teilweise bis zu mehrere Wochen dauern, ehe der alte Kühlschrank vom Entsorgungsunternehmen abgeholt wird. Wer nicht auf den Termin warten möchte, kann seinen Elektroschrott auch beim Wertstoff- oder Recyclinghof abgeben. In vielen Gemeinden und Städten ist diese Art der Entsorgung ebenfalls kostenlos.

Nachteil hierbei ist jedoch, dass der Kühlschrank erst zum Wertstoffhof transportiert werden muss und nicht in jedes Auto passt. Zudem ist beim Transport Vorsicht geboten. Wird der Schrank auf die Rückwand gelegt, können die Schläuche oder Kühlelemente kaputt gehen und die darin enthaltenen Flüssigkeiten könnten auslaufen.

Bei Neukauf Altgerätemitnahme möglich

Wird der alte Kühlschrank gegen einen neuen ausgetauscht, so gibt es die Möglichkeit, dass das defekte Geräte gleich mitgenommen wird. Zwar sind Händler seit 2016 dazu verpflichtet, beim Kauf eines Neugerätes das alte, zu ersetzende kostenlos zu entsorgen, allerdings schließt das nicht immer auch die Abholung und den Transport des Altgerätes mit ein. Eine Abgabe vor Ort – also direkt beim Händler – ist jedoch kostenlos.

Kühlschrank auf die Straße stellen?

Wer weder Lust, Zeit noch die Möglichkeiten hat, den defekten Kühlschrank professionell abholen und/oder entsorgen zu lassen, ist oft geneigt, das Altgerät auf die Straße zu stellen. Dass das keine gute Idee ist, zeigt ein Blick in das Strafgesetzbuch Paragraphen 324 ff. Die illegale Entsorgung – wozu auch das Abstellen des Kühlschranks auf der Straße oder einem anderen öffentlichen Platz zählen – kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Bei mehreren Elektrogeräten steigt der Betrag auf bis zu 10.000 Euro.

Verwendete Quellen
  • BR Berlin Recycling GmbH
  • bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
  • Kaufland
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