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Bundesrat fordert Bußgeld ab 200 Euro


Behinderung von Rettungskräften
Bundesrat will Bußgeld von mindestens 200 Euro

Von afp
Aktualisiert am 08.07.2017Lesedauer: 1 Min.
Bundesrat will bei Behinderung von Rettungskräften Bußgeld ab 200 EuroVergrößern des BildesDas Bilden von Rettungsgassen kann Leben retten. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Künftig soll das Behindern der Arbeit von Rettungskräften bei Unfällen mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro geahndet werden, das hat der Bundesrat entschieden. Auch Fahrverbote könnten verhängt werden, sollten Autofahrer keine Rettungsgasse bilden.

Mit seiner Resolution folgt der Bundesrat im Wesentlichen den Plänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der an einer entsprechenden Verordnung arbeitet. Über eine bereits seit langem geplante Erhöhung der Bußgelder hatte der Bundesrat ursprünglich bereits am Freitag abstimmen wollen.

Nach dem Busunglück in Oberfranken von Anfang der Woche mit 18 Toten waren aber Forderungen nach weitergehenden Verschärfungen als den zunächst geplanten laut geworden. Deshalb zog Dobrindt seine Vorlage zurück.

Neufassung bis September erwartet

Bis zur nächsten Bundesratssitzung am 22. September will der Minister nun die Neufassung vorlegen. Wenn Autofahrer keine Rettungsgasse bilden, sollen nach Dobrindts Plänen dafür künftig 200 statt bisher 20 Euro Bußgeld fällig werden. Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung von Rettungskräften, sollen 240 Euro plus zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig werden.

Kommt es zur Gefährdung von Menschen, sollen es nach Dobrindts Plänen 280 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot sein. Kommt es neben der Behinderung der Rettungskräfte zu einer Sachbeschädigung, sollen 320 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.

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