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München: Kultbiergarten des Augustiner-Kellers sperrt Kiffer aus


Konsum von Cannabis verboten
Münchner Kultbiergarten sperrt Kiffer aus


11.04.2024Lesedauer: 2 Min.
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Reges Treiben im Biergarten des Augustiner-Kellers (Archivbild): Doch für Kiffer heißt es – "Wir müssen leider draußen bleiben".Vergrößern des Bildes
Reges Treiben im Biergarten des Augustiner-Kellers (Archivbild): Doch für Kiffer heißt es: "Wir müssen leider draußen bleiben". (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)

Kiffen im Biergarten ist nach der Teil-Legalisierung von Cannabis grundsätzlich nicht verboten. Die Betreiber einer Münchner Kulteinkehr schreiten daher selbst zur Tat.

Bei frühsommerlichem Wetter in der Sonne sitzen, ein kaltes Getränk trinken und dazu einen Joint rauchen – das ist seit der Teil-Legalisierung von Cannabis Anfang April in Teilen der Öffentlichkeit möglich. Allerdings nicht im Augustiner-Keller in München. Denn der Kultbiergarten im Herzen der Stadt sperrt Kiffer aus.

"Wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch und verbieten den Konsum von Marihuana/Cannabis in jeglicher Form auf dem gesamten Gelände des Augustiner-Kellers", heißt es in einem Post auf Instagram. Dieser wurde zuletzt extra noch einmal angepasst.

In der ursprünglichen Version hieß es nämlich, dass auch der Konsum aller anderen Drogen im Biergarten verboten sei. Streng genommen fallen jedoch Alkohol und Nikotin ebenfalls unter die legalen Drogen. Und diese waren natürlich nicht gemeint. "Wir haben das Schild nun neu gestaltet und neu definiert, um Missverständnisse auszuschließen", teilte der Augustiner-Keller auf Social Media mit.

Hausrecht gibt Gastwirten alle Macht beim Kiffverbot

Warum sich die Biergartenleitung für das Verbot auf dem Gelände entschieden hat, erklärte diese aber nicht. Ebenso, was bei einer Zuwiderhandlung passiere. Etwa ob Gäste in diesem Fall rausgeschmissen werden oder gar ein Hausverbot erhalten. Eine entsprechende Anfrage von t-online blieb unbeantwortet.

Ein generelles Kiffverbot in Biergärten oder Außenbereichen von Gaststätten gibt es nicht, wie das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf Nachfrage erklärt. Die Wirte hätten auf ihren "gastronomischen Freiflächen" aber grundsätzlich die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Konsum dort zu untersagen, sowie Gäste, die sich nicht an die Vorgaben halten, zu verweisen.

Solange ein Lokal mit Außenbereich oder ein Biergarten nicht in einer Konsumverbotszone liegen, gebe es ansonsten nach derzeitigem Stand von behördlicher Seite keine Möglichkeit, dort den Konsum vom Cannabis zu verhindern, erklärte ein Sprecher t-online. Gastwirte müssten das KVR auch nicht darüber informieren, ob sie auf ihren Freiflächen den Konsum zulassen oder nicht.

Bayern plant grundsätzliches Verbot in Biergärten

Schenkt man der "Bubatzkarte" Glauben, welche zeigt, wo Kiffen erlaubt ist und wo nicht, befindet sich der Augustiner-Keller allerdings ohnehin in einer Verbotszone. Jedoch warnt der Entwickler der Karte, dass die Darstellungen auf öffentlichen Daten von "OpenStreetMap" basieren und daher unvollständig sein sowie Fehler enthalten können. "Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich", teilt er mit. Mit ihrem eigenen Verbot scheinen sich die Biergartenbetreiber folglich noch einmal extra absichern zu wollen.

In Zukunft könnte der Konsum von Cannabis in Biergärten aber ohnehin grundsätzlich verboten werden. Zumindest in Bayern. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur plane die Staatsregierung, Biergärten und Außengelände zu Tabu-Zonen zu machen. Generell wolle der Freistaat die öffentlichen Räume zum Kiffen so weit wie möglich einengen.

So sollen Volksfeste – allen voran das Oktoberfest – nach Möglichkeit komplett Cannabis-freie-Zonen werden. Zudem prüfe die Staatsregierung auch ein Verbot im Englischen Garten. Konkrete Entscheidungen seien aber noch nicht getroffen worden, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag sagte. Die Vorschläge würden derzeit noch eingehend geprüft. Ziel sei es, "den Konsum unattraktiv zu machen".

Verwendete Quellen
  • instagram.com: Beitrag und Story von @augustiner_keller
  • Schriftliche Anfrage an den Augustiner-Keller
  • Schriftliche Anfrage an das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München
  • bubatzkarte.de
  • Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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