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So berechnen Sie die Höhe der Mütterrente


Ab 1. Juli 2014
So berechnen Sie die Höhe der Mütterrente

hm (CF), ar

Aktualisiert am 25.06.2014Lesedauer: 3 Min.
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Durch die Mütterrente sollen Mütter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, in der Rente bessergestellt werdenVergrößern des Bildes
Durch die Mütterrente sollen Mütter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, in der Rente bessergestellt werden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Haben Sie ein oder mehrere Kinder vor 1992 geboren und können für diese Kindererziehungszeiten geltend machen, erhalten Sie durch die Mütterrente einen zusätzlichen Entgeltpunkt pro Kind. Jeder Punkt wirkt sich dabei unmittelbar auf die Höhe Ihrer späteren Rente aus. Hier erfahren Sie, wie Sie die Berechnung durchführen, um Ihr Rentenplus durch die Mütterrente abzuschätzen.

Zusätzliche Entgeltpunkte aus der Mütterrente bestimmen

Um eine Berechnung Ihrer zusätzlichen Rentenleistungen durch die Mütterrente vorzunehmen, müssen Sie zunächst bestimmen, wie viele zusätzliche Entgeltpunkte Ihnen tatsächlich zustehen. Dies erfahren Sie entweder durch einen Blick auf Ihren Rentenbescheid oder Sie erfragen die Daten bei der Deutschen Rentenversicherung. Durch die Mütterrente erhalten Sie pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen zusätzlichen Rentenpunkt: für ein Kind also einen Punkt, für zwei Kinder zwei und so weiter.

Faktoren, die in die Berechnung mit eingehen

Die Berechnung der Rentenhöhe erfolgt über die sogenannte Rentenformel: Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor. Die wichtigsten Werte sind dabei die Anzahl der Entgeltpunkte und der aktuelle Rentenwert, denn Zugangs- und Rentenartfaktor spielen nur in speziellen Fällen eine Rolle. Der Rentenwert orientiert sich stets am Einkommensniveau in Deutschland. Aktuell liegt er in Westdeutschland bei 28,14 und in Ostdeutschland bei 25,74 Euro, ab dem 01. Juli 2014 bei 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten.

Mit dem Zugangsfaktor werden mögliche Zu- oder Abschläge berechnet. Gibt es keine Zu- oder Abschläge, weil der Eintritt in die Rente ganz regulär erfolgt, ist der Wert des Zugangsfaktors 1. Wer aber zum Beispiel früher in Rente geht, muss für jeden Monat 0,3 Prozent weniger Rente in Kauf nehmen. Der Zugangsfaktor 1 verringert sich dann um 0,003 pro Monat. Gingen Sie drei Monate früher in Rente, läge ihr Zugangsfaktor also bei 0,991.

Der Rentenartfaktor kennzeichnet die Art der Rente: Bei einer normalen Altersrente hat er ebenfalls den Wert 1. Wer eine andere Art von Rente bekommt, muss mit einem anderen Wert rechnen: beispielsweise mit 0,5 bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder 0,2 bei einer Vollwaisenrente. Welche weiteren Rentenartfaktoren es gibt, erfahren Sie aus dem Informationsangebot der Deutschen Rentenversicherung.

So funktioniert die Berechnung der Mütterrente

Haben Sie beispielsweise zwei Kinder (vor 1992 geboren), bekommen eine normale Altersrente, weil sie nicht vorzeitig in Rente gegangen sind, und es gilt der westdeutsche Rentenwert für Sie, sähe die Rechnung aktuell so aus: 2 (Entgeltpunkte – ein Punkt für jedes Kind) x 28,14 Euro (aktueller Rentenwert Westdeutschland) x 1 (Zugangsfaktor für den regulären Eintritt in die Altersrente) x 1 (Rentenartfaktor für normale Altersrente) = 56,28 Euro (monatliches Rentenplus). Das Ergebnis stellt allerdings nur den Bruttowert dar, von dem noch Ihre jeweiligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern abgezogen werden.

Kennen Sie den für Sie zutreffenden Zugangs- oder Rentenartfaktor nicht oder haben Sie spezielle Fragen zur Berechnung der Mütterrente, können Sie sich zur Beratung direkt an die Deutschen Rentenversicherung wenden.

Mütterrente beantragen?

Beziehen Sie bereits eine Rente, bei der Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhalten Sie die Mütterrente ohne Antrag. Sie müssen nicht von sich aus tätig werden.

Erhalten Sie bis zum 1. Juli 2014 noch keine Rente, haben aber bereits die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend gemacht, müssen Sie ebenfalls nicht von sich aus tätig werden. Wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrem Online Auftritt informiert, werden die Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto gespeichert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Haben Sie bislang noch keine Kindererziehungszeiten für Ihre vor 1992 geborenen Kinder angegeben, sollten Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Grundsätzlich gilt, dass Sie die Kindererziehungszeiten spätestens im Rentenantragsverfahren geltend machen sollten.

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