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Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?


Rentenminderung
Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?


Aktualisiert am 08.03.2023Lesedauer: 1 Min.
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Ältere Frau am Schreibtisch (Symbolbild): Auf die Witwenrente werden verschiedene Einkommen angerechnet.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau am Schreibtisch (Symbolbild): Auf die Witwenrente werden verschiedene Einkommen angerechnet. (Quelle: yacobchuk/getty-images-bilder)

Haben Sie neben Ihrer Witwenrente weitere Einkünfte, werden diese in der Regel angerechnet. Für welche Einkommen das gilt, erfahren Sie hier.

Beziehern von Witwenrente kann diese Hinterbliebenenrente gekürzt werden, wenn sie selbst Einkommen erzielen. Das gilt allerdings erst, wenn die Nettoeinnahmen einen bestimmten Freibetrag übersteigen. Ist das der Fall, werden sie zu 40 Prozent angerechnet. Doch für welche Einkommen gilt das? t-online zeigt es Ihnen.

Grundsätzlich rechnet die Deutsche Rentenversicherung folgende Einkommen auf Ihre Witwenrente an:

  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Gut zu wissen

Die oben genannten Einkommen – mit Ausnahme von Erwerbs- und dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen, etwa einer gesetzlichen Rente – werden nicht angerechnet, wenn eine der folgenden Bedingungen auf Sie zutrifft: Der versicherte Ehepartner ist vor 2002 gestorben oder die Ehe wurde vor 2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren. Auch während des sogenannten Sterbevierteljahrs, der ersten drei Monaten nach dem Todesmonat des Partners, wird Ihr Einkommen nicht angerechnet. In dieser Zeit beziehen Sie die volle Witwenrente.

Erzielen Sie eines oder mehrere der aufgelisteten Einkommen und treffen auf Sie nicht die in der Infobox genannten Bedingungen zu, führt Ihr Rentenversicherungsträger die Einkommensanrechnung durch. Dafür werden von Ihrem Bruttoeinkommen pauschale Prozentsätze abgezogen, um das Nettoeinkommen zu bestimmen.

Liegt dieses oberhalb des für Sie geltenden Freibetrags (mehr dazu hier), wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent angerechnet. Ihre Witwenrente sinkt dann entsprechend. Lesen Sie hier, wie viel Witwenrente Ihnen überhaupt zusteht.

Verwendete Quellen
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