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Altersvorsorge: Das sollten Sie über die Rentenversicherung wissen


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Das sollten Sie über die Rentenversicherung wissen


Aktualisiert am 07.05.2023Lesedauer: 5 Min.
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Rentensystem in Deutschland: Wie es derzeit noch funktioniert und warum es ein akutes Problem gibt. (Quelle: t-online)

Immer heißt es: Die Rente wird sinken, der Beitrag wird steigen. Doch wie funktioniert die Rente eigentlich genau? Und wie viel Rente bekomme ich denn nun?

Die Rente betrifft jeden Menschen, der ein bestimmtes Alter erreicht hat. In Deutschland besteht sie aus drei Säulen: der gesetzlichen, der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge.

Doch wie funktioniert die gesetzliche Rente eigentlich genau? Warum sinkt das sogenannte Rentenniveau? Und sollte ich privat vorsorgen? Ein Überblick.

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung – und wie funktioniert sie?

Es gibt drei Arten der Altersvorsorge: Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung (siehe unten).

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste dieser drei Säulen. Denn: Sie steht jedem Bürger zu, der dieser gesetzlichen Rentenversicherung angehört. Und das sind mehr als 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland.

Gut zu wissen

Wenn man von gesetzlicher Rente spricht, meint man in der Regel die sogenannte Altersrente. Das ist die Rente, die Sie bekommen, wenn Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben – und nicht mehr arbeiten. Es gibt jedoch noch die Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente.

Wer zahlt in die gesetzliche Rente ein?

Grundsätzlich gilt: Alle, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zahlen in die Rente ein, also Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.

Hier werden die sogenannten Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse überwiesen. Diese führt die einzelnen Beiträge für Altersvorsorge und Arbeitslosenversicherung an die zuständigen Institutionen ab – die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit.

Ebenso pflichtversichert sind etwa Eltern in der Zeit, während sie Kinder erziehen und ihrem Beruf nicht nachgehen können. Das gilt jedoch nur für Kinder, die nach 1992 geboren sind. Bei Kindern, die vor 1992 geboren sind, gibt es die sogenannte Mütterrente.

Um nach Ihrem Berufsleben eine Rente zu erhalten, müssen Sie jedoch mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das nennt man auch "Wartezeit".

Gut zu wissen: Jeder, der in die gesetzliche Rente einzahlt, erhält eine sogenannte Rentenversicherungsnummer. Diese soll Sie genau identifizieren und Ihren Rentenanspruch belegen. Sie behalten diese Nummer Ihr Leben lang.

Wie funktioniert die Rentenversicherung?

Basis der gesetzlichen Rente ist ein sogenanntes Umlageverfahren. Das bedeutet: Die aktuellen Beschäftigten bezahlen mit ihrem Beitrag die gesetzliche Altersvorsorge der Rentner – der Beitrag jetzt wird also umgelegt.

Wenn die jetzigen Beitragszahler am Ende ihres Berufslebens in Rente gehen, bekommen sie die Rente von denjenigen, die dann im Berufsleben stehen. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem "Generationenvertrag", bei dem die Jüngeren für die Älteren zahlen.

Aufgrund dieses Umlageverfahrens hängt die Höhe der aktuellen Rente vom Einkommen der jetzigen Arbeitnehmer ab. Steigen ihre Löhne, steigt auch die Rente der jetzigen Rentner. Um das anzugleichen, gibt es die sogenannte Rentenanpassung, die jedes Jahr am 1. Juli ansteht. Zu diesem Stichtag ändert sich die Rente.

Allerdings gibt es ein Problem: Die Rente steigt in der Regel nicht so stark wie die Löhne. Grund dafür ist, dass die Gesellschaft insgesamt älter wird. Mit der Folge, dass es immer weniger Beitragszahler gibt – und dafür immer mehr Rentner.

Kamen 2016 noch 48 Rentner auf 100 Beitragszahler, dürften es 2045 nach einer Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung 70 sein.

Damit die Beitragszahler nicht übermäßig belastet werden, steigen die Beiträge zur Rentenversicherung nicht parallel mit den Löhnen. Die logische Konsequenz für die Rentner: Langfristig sinkt das sogenannte Rentenniveau. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie funktioniert die private Rentenversicherung?

Bei einer privaten Rentenversicherung zahlen Sie während Ihres Arbeitslebens regelmäßig einen bestimmten Betrag in eine Versicherung ein und erhalten dafür ab dem Eintritt ins Rentenalter bis zum Lebensende eine Rente ausgezahlt. Mit dem Tod erlischt dieser Zahlungsanspruch.

Doch häufig sind diese Modelle nicht sehr transparent und teuer. Außerdem werfen private Rentenversicherungen meist keine großen Erträge mehr ab.

Stattdessen können Sie privat vorsorgen – und zwar, ohne in eine Versicherung einzuzahlen. Wie das geht, erfahren Sie weiter unten.

Wie hoch ist der Beitrag zur Rente?

Aktuell liegt der sogenannte Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent Ihres Bruttolohns. Als Arbeitnehmer teilen Sie sich diesen Betrag mit dem Arbeitgeber. Der Beitrag soll noch steigen, jedoch maximal auf 20 Prozent.

Allerdings fällt dieser Beitrag nicht immer auf den kompletten Lohn an – sondern nur bis zu einer bestimmten Höhe des Lohns, bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2023 in den westdeutschen Bundesländern bei einem monatlichen Bruttolohn von 7.300 Euro, im Osten 7.100 Euro. Wer mehr verdient, muss darauf keine Beiträge an die gesetzliche Rente zahlen. Welche Grenzen für andere Sozialversicherungen gelten, lesen Sie hier.

Wie viel Rente bekomme ich?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Wie viel Rente Sie bekommen, hängt maßgeblich von Ihrem Einkommen ab, also wie viel Sie einzahlen – und wann Sie in Rente gehen. Zudem kommt es darauf an, ob Sie noch zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen (siehe unten).

Wann kann ich in Rente gehen?

Wann Sie in Rente gehen können, hängt im Regelfall von Ihrem Alter ab. Sie müssen nämlich ein bestimmtes Alter erreicht haben, um in Altersrente gehen zu können.

Dieses Alter nennt man auch Regelaltersgrenze. Hierbei müssen Sie mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben (siehe oben).

Beim Erreichen des 67. Lebensjahres wird die monatliche Rente allen ausbezahlt, die ab 1964 geboren wurden. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt noch die Rente mit 65 Jahren.

Für alle dazwischen liegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung. In dieser Tabelle finden Sie die genaue Staffelung:

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Wollen Sie in Frührente gehen – also vor der Regelaltersgrenze – müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie 0,3 Prozent Ihrer Rente abziehen. Aufs Jahr gerechnet sind dies also bereits 3,6 Prozent. Es gilt jedoch eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren. Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach Ihrem Einkommen. Doch sie hängt auch davon ab, ob Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchten.

Rente nach 45 Beitragsjahren

Sie können jedoch auch ohne Abschläge in Rente gehen. Aber nur, wenn Sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Das nennt sich dann Rente für (besonders) langjährig Versicherte. So gehen Sie früher in Rente – ohne Abschläge.

Es gelten hier trotzdem bestimmte Altersgrenzen, die sind jedoch laxer als diese bei der Regelaltersgrenze. So dürfen Jahrgänge ab 1964 erst mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne einen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Zum Vergleich: Ohne mindestens 45 Beitragsjahre würden Sie erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können.

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Welche Alternativen zur gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung habe ich?

Neben der gesetzlichen Rente, in der Sie wahrscheinlich pflichtversichert sind, und der privaten Rentenversicherung können Sie zusätzlich betrieblich vorsorgen. Das funktioniert entweder, indem Ihr Arbeitgeber für Sie etwas Geld anlegt – in einen Fondssparplan beispielsweise. Sie können jedoch auch einen Teil Ihres Bruttolohns anlegen – und Ihr Arbeitgeber muss diesen Betrag dann bezuschussen.

Zusätzlich können Sie noch privat fürs Alter vorsorgen. Gerade angesichts des sinkenden Rentenniveaus empfehlen das Experten besonders. Hierfür sollten Sie einen Teil Ihres Geldes selbst anlegen. Das geht am einfachsten und günstigsten mit einem sogenannten ETF-Sparplan.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Finanztip
  • rente.com
  • krankenkassen.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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