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Rente: Wann bekommen geschiedene Frauen aus der DDR ihre Rentenpunkte?


Rentenfrage
Wann bekommen geschiedene Frauen ihre DDR-Rentenpunkte?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 02.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Ältere Frau am Laptop (Symbolbild): Für in der DDR vor 1992 geschiedene Frauen findet ein Versorgungsausgleich nicht statt.Vergrößern des BildesÄltere Frau am Laptop (Symbolbild): Für in der DDR vor 1992 geschiedene Frauen findet ein Versorgungsausgleich nicht statt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wann bekommen geschiedene Frauen aus der ehemaligen DDR ihre Rentenpunkte gutgeschrieben?

Im Regelfall werden bei einer Scheidung Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, fair unter den ehemaligen Partnern geteilt. Das nennt man auch Versorgungsausgleich.

Für in der DDR vor 1992 geschiedene Frauen findet ein Versorgungsausgleich nicht statt, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Ein solcher Anspruch sei schon mehrfach von der Politik geprüft worden, ohne jedoch einen Versorgungsausgleich einzuführen.

"Wesentlicher Grund hierfür ist, dass der Versorgungsausgleich ein Interessenausgleich zwischen den Ehegatten ist, so die Rechtsprechung", sagt sie.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Darum ist die Anrechnung nicht möglich

Das heißt: Die Rentenansprüche des einen Ehegatten werden aufgestockt, im gleichen Umfang werden die Anrechte des anderen Ehegatten gemindert. "Die Minderung der Anrechte des anderen Ehegatten ist aber nur möglich, wenn man den Eigentumsschutz beachtet", so Braubach. Bei Scheidungen in der DDR vor 1992 war der Versorgungsausgleich nicht vorgesehen.

"Insofern konnten Ehegatten darauf vertrauen, dass ihnen im Fall einer Scheidung diejenigen Anrechte auf Versorgungsbezüge erhalten bleiben, die sie selbst erworben haben", sagt Braubach weiter. "Würde heute nachträglich der Versorgungsausgleich greifen, würde in diese Anrechte in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise rückwirkend eingegriffen." Daher sei das nicht möglich.

Allerdings will die Ampelkoalition in bestimmten Härtefällen Ausgleiche schaffen. Die Einzelheiten dazu sind noch nicht festgelegt. "Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Anrechte bei Scheidungen in der DDR vor 1992 entstehen, bleibt abzuwarten", sagt Braubach. "Klar ist allerdings schon jetzt, dass der Härtefallfonds außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eingerichtet werden soll."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Katja Braubach
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